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LiveCorona-Medienkonferenz des Bundesrats
Jetzt ist es fix: Bundesrat weitet Zertifikatspflicht auf Restaurants, Fitness, Kinos aus

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer ab Montag ein Restaurant oder ein Fitnesscenter betreten oder an Veranstaltungen im Innern teilnehmen möchte, muss ein Covid-Zertifikat vorweisen.

  • Unter 16-Jährige sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Die Kantone oder die Hochschulen können zudem eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben.

  • Firmen dürfen auch ein Zertifikat am Arbeitsplatz verlangen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen».

  • Wer sich nicht an die Zertifikatspflicht hält, kann mit einer Busse bestraft werden.

  • Der Bundesrat will die Reiseregeln deutlich verschärfen.

  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, soll nur noch mit negativem PCR-Test in die Schweiz einreisen dürfen.

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Die Lage in den Spitälern ist angespannt. Bereits müssen Operationen verschoben und Patientinnen und Patienten verlegt werden. Nun reagiert der Bundesrat. Er hat am Mittwoch eine Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen: Ab Montag darf nur noch ins Restaurant oder ins Fitnesscenter, wer ein Covid-Zertifikat vorweisen kann. (Alles dazu im Ticker.) Ausserdem plant der Bundesrat neue Einreisebestimmungen. Das sollten Sie zum Entscheid des Bundesrats wissen.

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

In einem Club in Lausanne werden Covid-Zertifikate kontrolliert. Künftig wird es auch im Restaurant solche Kontrollen geben.

Ende der Pressekonferenz

Damit ist die Pressekonferenz beendet. Besten Dank fürs mitlesen.

Abstimmung übers Covid-Gesetz

Wird sich der Entscheid auf die Abstimmung vom 28. November über das Covid-Gesetz auswirken? Der Entscheid basiere nicht auf solchen Überlegungen, sagt Guy Parmelin. Es gehe darum, eine Überlastung der Spitäler zu verhindern.

Die Abstimmung werde vielmehr für das Jahr 2022 wichtig sein, sagt Berset. Man werde das Covid-Zertifikat mit grosser Wahrscheinlichkeit fürs Reisen brauchen.

Zugang zu Altersheimen

Im Gesundheitsbereich gibt es eine Empfehlung, das Zertifikat zu nutzen oder nur getestete Besucher zuzulassen. Man habe aber keine Pflicht einführen wollen. Die Verantwortlichen der Institutionen seien für das Schutzkonzept verantwortlich. Die Situation in den Heimen sei gut, man tue viel für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, es gebe aktuell wenige Ausbrüche, so Virginie Masserey von der Covid-Taskforce.

Nutzung des Zertifikats

Der Arbeitgeber könne mit der neuen gesetzlichen Grundlage ein Zertifikat abfragen, müsse dies aber nicht. Er könne dann beispielsweise für Ungeimpfte eine Maskenpflicht einführen, sagt Michael Gerber, Leiter Sektion Rechtsbereich beim BAG. Die Regeln müssten aber kommuniziert werden.

Die Nutzung des Zertifikats sei sehr einfach, sagt Alain Berset. So müsse ein Kunde im Fitnesscenter das Zertifikat beispielsweise nur ein Mal zeigen, danach sei klar, bis wann dieses gültig sei.

Ansteckungen an Schulen

Braucht es nicht landesweite Regeln für die Schulen, da es dort zu vielen Ansteckungen komme? Man unterstütze die Routinetests an den Schulen, das sei etwas Sinnvolles, das dazu beitrage Ansteckungen früh zu erkennen, sagt Lukas Engelberger. Er könne sich aber nicht detalliert zu Bildungsthemen äussern.

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Keine Intensivbetten abgebaut

Es seien keine Intensivbetten abgebaut worden, sagt Lukas Engelberger. «Die Mitarbeitenden in den Spitälern sind seit 18 Monaten unter Druck, es ist ohnehin keine einfache Arbeit», sagt Lukas Engelberger. «Sie verdienen es, dass wir Rücksicht auf sie nehmen. Die Rücksichtnahme äussert sich darin, dass wir uns impfen lassen, so dass wir nicht auf der Intensivstation landen.»

Lesen Sie den Faktencheck zum Thema: Droht eine Überlastung, weil in der Pandemie Betten abgebaut wurden?

Lukas Engelberger, Praesident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Ðdirektoren (GDK), anlaesslich einer Medienkonferenz ueber die neusten Entscheide des Bundesrates zur Ausweitung des Corona - Zertifikat, am Mittwoch, 8. September 2021, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)

«Ungeimpfte als Feind»

Es klinge plötzlich so, als ob die Ungeimpften der Feind seien, wirft eine Journalistin ein. Der Feind sei immer noch das Virus, nicht die ungeimpften Personen, erwidert Guy Parmelin. Man versuche einfach, die schwierige Situation zu lösen, um eine erneute Schliessung von Lokalen zu verhindern.

Bundespraesident Guy Parmelin, links,  Vorsteher Eidgenoessisches Departement fuer Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher Eidgenoessisches Departement des Innern (EDI) anlaesslich einer Medienkonferenz ueber die neusten Entscheide des Bundesrates zur Ausweitung des Corona-Zertifikates, am Mittwoch, 8. September 2021, in Bern. (KEYSTONE/Marcel Bieri)

Was gilt für Gondeln?

Alle Personenbeförderungsmittel wie Bergbahnen seien von der Zertifikatspflicht ausgenommen, es gelte weiter die Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsregeln und eine Einschränkung der Kapazitäten.

Kontrolle von Einreisenden

Ein Land wie die Schweiz habe viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger, es sei vermutlich nicht möglich alle aus dem Ausland kommenden Personen zu kontrollieren, sagt Alain Berset auf eine Frage zu den neuen, zur Diskussion stehenden Einreiseregeln. Wie die Kontrolle genau durchgeführt werde, sei nun Teil der Konsultation.

Ungeimpfte stecken Ungeimpfte an

Welches Risiko stellt ein Ungeimpfter für andere dar? «Die Impfung schützt sehr gut, aber nicht zu 100 Prozent», sagt Berset. Das sei auch nicht anders zu erwarten gewesen. Es gäbe keinen vollständigen Schutz. Ungeimpfte würden sich aber vor allem bei Ungeimpften anstecken.

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Was gilt für ungeimpfte Lehrpersonen?

So weit es sich um Arbeitnehmende handle, sei nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, damit der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ein Zertifikat verlangen könne. Wer ein Zertifikat habe, dürfe dann beispielsweise ohne Maske arbeiten, wer kein Zertifikat habe, müsse dann eine Maske tragen. Was man nicht wolle, sei Arbeitnehmer aufgrund fehlenden Zertifikats von ihrem Arbeitsplatz auszuschliessen.

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Bei sogenannten Pooltests, wie hier in Zollikon ZH, werden die Speichelproben verschiedener Schülerinnen und Schüler gemeinsam getestet.

Immer noch Normalisierungsphase

Man bewege sich immer noch in der Normalisierungsphase, sagt Berset. Aber die Lage sei nicht so gut, wie man sie sich erhofft habe. Es drohe eine Überlastung der Spitäler, darum müsse man reagieren. Das stehe nicht im Widerspruch zum Drei-Phasenmodell des Bundesrates.

Maskenpflicht aufheben?

Wo das Zertifikat gelte, dürfe man die Maskenpflicht und Abstandsregeln aufheben, sagt Alain Berset. Das Risiko sich noch anzustecken, sei sehr gering. Wer wolle, dürfe weiterhin Massnahmen einhalten, es sei aber mit der Zertifikatspflicht nicht mehr erforderlich.

Gastro Suisse reagiert konsterniert

Die Ausdehnung der Zertifikatspflicht auf Innenräume ist für Gastro Suisse nicht nachvollziehbar, da sich die Dynamik der Pandemie in den letzten Tagen abgeschwächt habe, wie der Gastroverband in einer Mitteilung schreibt. Viele Betriebe würden nun zusätzlich massive Umsatzeinbussen erleiden - dafür solle nun der Bund aufkommen. «Dieser Entscheid ist unverhältnismässig und führt zu einer krassen Ungleichbehandlung der Bevölkerung», sagt Casimir Platzer, Präsident von Gastro Suisse, als Reaktion auf den heutigen Entscheid des Bundesrats. Die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenräume sei zusätzlich befremdend, da es in der Gastronomie bisher kaum zu Ansteckungen gekommen sei, sagt Platzer weiter. Ausserdem habe Gastro Suisse dem Bundesrat Alternativen vorgeschlagen. Dieser sei aber nicht bereit gewesen, darauf einzugehen.

Personalproblem auf den Intensivstationen

Warum stockt man das Personal in den Spitälern nicht auf? Die Kapazitäten auf den Intensivstationen zu erhöhen, sei nicht so einfach, erläutert Lukas Engelberger. Die Ausbildung des spezialisierten Personals dauere zwei Jahre.

Die Zuständigkeit für das Gesundheitspersonal liege in erster Linie bei den Kantonen, so Alain Berset. Man stehe aber in ständigem Kontakt und versuche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine genügende Versorgung gewährleisten.

Was hat sich seit letzter Woche geändert?

Letzte Woche gab es noch keine Dringlichkeit, zu handeln, so Alain Berset. In der Zwischenzeit habe man die Vernehmlassung zur Zertifikatsplicht genauer ausgewertet. Die Spitalbetten seien nicht das Problem, sondern die Auslastung der Intensivstationen. Dort sei zudem die personelle Lage angespannt. Für jedes Bett auf einer Intensivstation brauche man 5-8 Betreuungspersonen. Die Zahlen seien für September sehr hoch, man wisse, dass die Situation mit den kälteren Tagen schwieriger werden dürfte.

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Politiker sollen am besten vor Ort kommen, hört Intensivpflegefachfrau Carmen Karde vom Unispital Zürich ihre Leute sagen.

Wer kontrolliert die Zertifikate?

Die Betreiber sind verantwortlich für die Kontrolle der Covid-Zertifikate. Die kantonalen Behörden müssen diese Praxis kontrollieren und können Sanktionen beschliessen. Michael Gerber, Leiter Sektion Rechtsbereich des BAG: «Es können Bussen von bis zu 10'000 Franken ausgeschrieben werden.» Neben einer Mahnung und einer Busse könne auch eine Schliessung drohen. Auch Besucher könnten mit einer Ordnungsbusse über 100 Franken bestraft werden.

Aufhebung der Massnahme?

Die Impfrate spiele eine grosse Rolle bei der Aufhebung der Massnahmen, sagt Alain Berset auf eine Frage zum Ende der Massnahmen. Ein Blick nach Dänemark, wo alle Massnahmen aufgehoben wurden, zeige, dass das funktioniere. Der Unterschied zwischen der Schweiz und Dänemark sei die Impfquote. Dänemark habe eine um 20 Prozent höhere Durchimpfungsquote. Dänemark sei mittlerweile bei über 80 Prozent doppelt geimpften Personen.