Verletzung des Amtsgeheimnisses Roger Köppel wird von Kollegen angezeigt
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats reicht Strafanzeige gegen Roger Köppel wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Nur seine SVP-Kollegen lehnten die Anzeige ab.
Sein umstrittener Videoauftritt vor zwei Wochen hat ungemütliche Folgen für ihn: Roger Köppel, «Weltwoche»-Verleger und Zürcher SVP-Nationalrat, wird von der Aussenpolitischen Kommission (APK), der er angehört, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt. Dies teilte die APK am Dienstagabend nach Ende ihrer zweitägigen Sitzung mit. Köppel hatte im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland – die er ablehnt – in seiner Sendung «Weltwoche Daily» den Inhalt eines Dokuments aus den APK-Unterlagen wiedergegeben.
Den Entscheid für eine Strafanzeige traf die APK dem Vernehmen nach mit deutlicher Mehrheit. Die Kommission machte das Stimmenverhältnis nicht öffentlich. Wie jedoch aus informierten Kreisen verlautet, votierten einzig die sechs SVP-Mitglieder gegen die Anzeige. Ansonsten erhielt Köppel aus keiner anderen Fraktion Unterstützung.
Die Bundesanwaltschaft ihrerseits hat bereits aus eigenem Antrieb begonnen, sich mit dem Fall Köppel zu beschäftigen: Man treffe «die nötigen Abklärungen, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt», erklärte die Behörde am Freitag dieser Zeitung. Um gegen Köppel vorgehen zu können, muss die Bundesanwaltschaft allerdings erst die Aufhebung von dessen parlamentarischer Immunität beantragen. Der Entscheid darüber obliegt zwei Gremien: der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats. Nur wenn beide Kommissionen dem Gesuch der Strafverfolger stattgeben, wird die Immunität aufgehoben. Sollte Köppel der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig befunden werden, drohen ihm eine Geldstrafe oder im Extremfall sogar Gefängnis. Die maximale Freiheitsstrafe liegt bei drei Jahren. Für Köppel gilt die Unschuldsvermutung.
Die APK leitet darüber hinaus noch weitere Schritte gegen den SVP-Nationalrat ein: Sie meldet dem Büro – dem administrativen Führungsorgan des Nationalrats –, dass Köppel «mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung» begangen habe. Diesen Entscheid traf die APK mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das Büro kann dann über Disziplinarmassnahmen entscheiden. Dazu gehören ein formeller Verweis oder ein Ausschluss aus der APK für sechs Monate.
Dass Parlamentskommissionen Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einreichen, kommt immer wieder mal vor. Im Allgemeinen richten sich diese Anzeigen allerdings gegen unbekannt und nicht gegen ein bestimmtes Kommissionsmitglied.
Auf Anfragen dieser Redaktion um eine Stellungnahme hat Köppel bislang nicht reagiert.
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