Berset-Pressekonferenz zu GrosseventsDer FC Basel dürfte mit der neuen Regel wieder bis zu 25'000 Fans ins Stadion lassen
Der Bundesrat gab die Bedingungen für Grossanlässe bekannt. Wir berichteten live von der Medienkonferenz.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wieder erlaubt.
- Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine Sitzpflicht.
- In den Stadien gilt eine Maskenpflicht.
- In geschlossenen und auch in Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Plätze besetzt werden.
- Gemäss dieser Richtgrösse dürfte zum Beispiel der FC Basel im St.-Jakob-Park, dem grössten Fussballstadion der Schweiz, rund 25'000 Sitzplätze für Zuschauer freigeben.
- Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.
- Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden.
- Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien hat der Bundesrat verzichtet.
- Bussen bei Verstössen der Fans sind nicht vorgesehen. Eine Wegweisung oder im Extremfall ein Stadionverbot kommt allenfalls zur Anwendung.
- Zu Musikfestivals gab sich Berset vage.
Eine ausführliche Übersicht zu den Bedingungen finden Sie im Tickereintrag von 15 Uhr.
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Pressekonferenz beendet
Bundesratssprecher André Simonazzi erklärt die Pressekonferenz für beendet. Herzlichen Dank fürs Mitlesen.
Frage: Was machen kleinere Sportvereine, die fast nur Stehplätze haben?
Berset: «Wir sind nahe an dem dran, was die Sportligen als Massnahmen vorgeschlagen haben. Dazu gehörte auch eine strenge Sitzplatzpflicht. Ich hoffe, sie haben überprüft, ob dies so möglich ist.» Man habe dem Bundesrat bestätigt, dass die Massnahmen machbar seien.
Frage: Wird die Temperatur der Besucher gemessen werden?
Dies ist laut Stefan Kuster vom BAG nicht vorgesehen. Es werde an die Eigenverantwortung der Zuschauerinnen und Zuschauer appelliert. Wer Symptome aufweise, gehöre schlicht nicht an eine Grossveranstaltung.
Frage: Gibt es Bussen bei Verstössen?
Was passiert, wenn sich beispielsweise eine Gruppe Fussballfans nicht an die Maskenpflicht hält? Darauf antwortet Michael Gerber, Rechtsexperte beim BAG: Einerseits sollten die Ordnungskräfte vor Ort die fehlbaren Besucher ansprechen. Sollte dies keine Wirkung zeigen, gebe es noch die Möglichkeit einer Wegweisung vom Anlass. Bussen seien jedoch bis jetzt keine vorgesehen. Als letztes Mittel käme auch ein Stadionvebot in Frage.
Frage: Was bedeutet «Alkoholkonsum ist erlaubt, solange die Schutzkonzepte nicht gefährdet werden»?
«Wenn man das Schutzkonzept nicht mehr lesen kann, ist das ein Problem», scherzt der Gesundheitsminister. Der Alkoholverkauf sei zulässig, das Bier dürfe aber nur am Sitzplatz konsumiert werden. «Wir haben uns entschieden, den Alkoholverkauf zuzulassen, wenn die Zuschauer auch die Schutzkonzepte einhalten.» Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Fans die Regeln einhalten und allfällige Verstösse geahndet werden. Wichtig ist, dass Schutzkonzepte an Grossveranstaltungen befolgt werden.
Frage: Wie sieht es mit Musikfestivals aus?
Wann können andere Anlässe, wie Musikfestivals wieder durchgeführt werden? Laut Alain Berset ist dies schwierig abzuschätzen, aber: «Es wird Winter, das kann die Bedingungen für das Virus begünstigen.» Ob solche Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, hänge von vielen Faktoren ab, auch, ob bald eine Impfung kommt. Vor allem Anlässe in geschlossenen Räumen seien heikel.
Frage: Keine Sektoren in Stadien – Wer müsste in Quarantäne?
Stefan Kuster vom BAG: Die kantonalen Behörden müssen entscheiden, wie viele der Stadionbesucher bei einer Ansteckung in Quarantäne müssen. Die Veranstalter seien verpflichtet, die Kontaktdaten den Behörden auszuhändigen, sollte dies nötig sein.
Frage: Gibt es Entscheide betreffend die Reisebranche?
Der Bundesrat werde das Thema laut Berset noch vertieft behandeln. Es gebe noch keinen definitiven Entscheid für eine Unterstützung. Eric Scheidegger vom Seco ergänzt, dass der Bundesrat bereits den Rechtsstillstand verlängert habe – Reiseveranstalter können bis Ende Jahr nicht betrieben werden. Die Verhandlungen mit den Kantonen würden bald eröffnet.
Kein Alkoholverbot
Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien hat der Bundesrat verzichtet. Der Verkauf und der Konsum muss aber soweit beschränkt werden, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Fans die Regeln einhalten und allfällige Verstösse geahndet werden.
In Basel wären 25'000 Zuschauer erlaubt
Spezielle Regeln hat der Bundesrat für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen beschlossen. Diese werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Es gelten deshalb auch detailliertere Schutzkonzepte als für andere Grossveranstaltungen. Es gilt eine Masken- und Registrationspflicht.
Nur zwei Drittel der Plätze belegen
In geschlossenen und auch in Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, überlässt der Bundesrat den Bewilligungsbehörden. Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.
Gemäss dieser Richtgrösse (zwei Drittel) dürfte zum Beispiel der FC Basel im St.-Jakob-Park, dem grössten Fussballstadion der Schweiz, rund 25’000 Sitzplätze für Zuschauer freigeben.
Sitzpflicht im Stadion
Bei Veranstaltungen unter 1000 Personen wird es keine Sitzpflicht in Stadien geben. Bei Events mit mehr als 1000 Personen jedoch schon. Stehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- oder Radrennen im Freien oder bei Dorffesten im Freien.
Die selben Regel hatte sich bereits die Swiss Football League selbst auferlegt.
Berset: «Contact Tracing einziger Weg, Kontrolle nicht zu verlieren»
Es sei nach wie vor wichtig Infektionen gering zu halten, sagt Bundesrat Berset. Auch wenn es unangenehm sei, Auskunft über seine Kontakte zu geben, müsse das Tracing weiterhin ernst genommen werden. Berset: «Das Contact Tracing ist der einzige Weg um die Kontrolle nicht zu verlieren.»
Schnelltests bei Swiss?
Eine Journalistin fragt, ob Einreise-Schnelltests ein Thema seien im Bundesrat, wie es die Swiss fordere. Alain Berset erklärt darauf, dass solche Tests noch gar nicht auf dem Markt seien. Zudem hätte man auch nur eine begrenzte Anzahl an Tests zur Verfügung. Und Stefan Kuster vom BAG wirft ein, dass mit Tests am Flughafen das Risiko bestehe, dass man Fälle verpasst. «Eine Ansteckung kann sich erst nach einigen Tagen beim Test zeigen»
Allgemeine Fragerunde: Frankreich noch nicht auf Risikoliste
In Frankreich ist die Zahl der Coronavirus-Infektionen stark angestiegen. Obwohl das Nachbarland die Voraussetzungen erfüllen würde, wird es nach Angaben von Gesundheitsminister Alain Berset nicht automatisch auf der Quarantäneliste stehen.
Mit Frankreich stehe erstmals ein Nachbarland zur Diskussion, sagte Berset am Mittwoch in Bern vor den Medien. Mit Frankreich teile die Schweiz nicht nur eine Grenze, sondern auch Agglomerationen, wie etwa Basel oder Genf.
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Die Lage betreffend Frankreich werde zurzeit analysiert, und verschiedene Szenarien seien in Diskussion, fuhr Berset fort. Auch mit den betroffenen Kantonen liefen Gespräche. «Wir wollen berücksichtigen, dass die Situation eine andere ist als bei anderen Ländern.»
Die Liste der Länder, aus denen Einreisende in die Schweiz in Quarantäne müssen, werde aber angepasst, um beispielsweise Belgien auszunehmen kündigte Berset an.
Pressekonferenz beginnt
Gesundheitsminister Alain Berset begrüsst die Anwesenden zur heutigen Medienkonferenz.
Maskenpflicht im Stadion – Grossanlässe unter Auflagen erlaubt
Grossanlässe mit über tausend Personen sind in der Schweiz ab 1. Oktober wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen. In Absprache mit Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat am Mittwoch die Regeln festgelegt.
Diese gelten für die ganze Schweiz, berücksichtigen jedoch die Lage vor Ort:
- Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere Veranstaltungen werden bewilligt, wenn es die epidemiologische Lage im Kanton oder in der Region erlaubt.
- Zudem muss der betreffende Kanton über die nötigen Kapazitäten für Contact Tracing verfügen.
- Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine Sitzpflicht. Stehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- oder Radrennen im Freien oder bei Dorffesten im Freien.
- Die Veranstalter müssen dem Kanton eine Risikoanalyse und ein Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderen geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, wie die Kontaktangaben korrekt erhoben werden können oder ob eine Maskenpflicht gilt.
Spezielle Regeln hat der Bundesrat für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen beschlossen. Diese werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Es gelten deshalb auch detailliertere Schutzkonzepte als für andere Grossveranstaltungen.
- In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt, es gilt eine Maskenpflicht.
- In geschlossenen und auch in Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, überlässt der Bundesrat den Bewilligungsbehörden.
- Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.
- Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden.
- Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien hat der Bundesrat verzichtet. Der Verkauf und der Konsum muss aber soweit beschränkt werden, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Fans die Regeln einhalten und allfällige Verstösse geahndet werden.
- Grossanlässe werden von den Kantonen bewilligt.
- Diese können eine Bewilligung widerrufen oder zusätzliche Auflagen machen, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert.
- Der Bundesrat betont, dass die Veranstalter die öffentliche Hand in diesem Fall nicht haftbar machen können.
Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat am 28. Februar sämtliche Grossveranstaltungen verboten. Seither wurden die Massnahmen schrittweise gelockert: Seit dem 6. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt, seit dem 22. Juni solche mit bis zu 1000. Am 12. August hatte der Bundesrat beschlossen, dass ab Oktober auch Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wieder möglich sein sollen.
Teilnehmder der Pressekonferenz
- Bundesrat Alain Berset, Vorsteher Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
- Leitung: Vizekanzler André Simonazzi, Bundesratssprecher
Die Ausgangslage
In den vergangenen drei Wochen hat der Bundesrat an einer neuen Corona-Verordnung für Grossanlässe gearbeitet. Sie regelt, wie Grossveranstaltungen trotz Corona ab dem 1. Oktober wieder möglich werden. Heute will der Bundesrat die Verordnung verabschieden.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass Bundesrat Alain Berset mit seinem Verordnungsentwurf weit gehen will: Er hält darin unter anderem fest, wie viele Personen in Säle und Stadien dürfen, und schreibt vor, dass es nur Sitz- und keine Stehplätze geben darf. Konkret sollen bei Innenveranstaltungen maximal die Hälfte aller verfügbaren Sitzplätze besetzt sein dürfen. Bei Aussenveranstaltungen ist der Bund kulanter: Fussballclubs dürfen zwei Drittel ihrer Sitzplätze verkaufen.
Gemäss dieser Richtgrösse dürfte zum Beispiel der FC Basel im St.-Jakob-Park, dem grössten Fussballstadion der Schweiz, rund 25’000 Sitzplätze für Zuschauer freigeben. Diese müssen sich jedoch registrieren und es soll eine Maskentragpflicht herrschen.
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