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Ab Montag gilt ein neues Regime
Knatsch um Kontrollen der Zertifikatspflicht

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Ab Montag empfiehlt es sich, das Covid-Zertifikat ständig auf sich zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt werden nicht nur Besucherinnen und Besucher von Discos und Grossanlässen, sondern auch von Restaurants, Fitnesscentern und Kinos vorerst bis zum 24. Januar 2022 nachweisen müssen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Das hat der Bundesrat am Mittwoch an seiner Sitzung entschieden. Als Grund für diese Massnahme nennt die Landesregierung die angespannte Lage in den Spitälern.

Falls die Gastronomen ihren hungrigen und durstigen Gästen kein Zertifikat abverlangen, bevor sie sie bewirten, droht ihnen eine Busse bis zu 10’000 Franken, im Extremfall sogar die Schliessung des Betriebs. Für die Einhaltung der Regeln macht die Covid-19-Verordnung die Kantone verantwortlich. Doch diese nahmen ihre Aufgabe in letzter Zeit nicht mehr so ernst. Hatten sie der nationalen Alarmzentrale vor vier Monaten noch 2823 Kontrollen pro Woche gemeldet, waren es Ende August gerade mal 774.

Kontrolltätigkeit verstärken? Oder doch nicht?

Nachdem sich die Intensivbetten in den Spitälern wieder mit Covid-Patienten zu füllen begonnen hatten, griff das Bundesamt für Gesundheit (BAG) durch: Es wies die Kantone am 21. August an, «ihre Kontrolltätigkeit zu verstärken und periodisch zu prüfen, ob in den öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie an Veranstaltungen hinreichende Schutzkonzepte vorhanden sind und umgesetzt werden.»

«Wenn das Regime geändert wird, muss man zumindest zu Beginn die Kontrolltätigkeit intensivieren», sagt auf Anfrage Lukas Engelberger, Basler Regierungsrat und Präsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz. Die Einhaltung der Zertifikatspflicht zu kontrollieren, sei aber vielleicht sogar einfacher, als die bestehenden Regeln.

Der Basler Regierungsrat Lukas Engelberger ist auch Präsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz.

«Es gab keine Weisung, die Kontrollen zu verstärken», verlautet demgegenüber seitens der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten. Flächendeckende Zutrittskontrollen werde die Polizei nicht durchführen können, erklärt Sprecher Adrian Gaugler. «Vielmehr wird über Stichproben gearbeitet werden müssen.»

Engelbergers Kanton verzichtet ebenfalls darauf, ab kommender Woche strengere Kontrollen in den Betrieben durchzuführen. Kontrollteams der Gesundheitsdirektion würden «wie in den vergangenen 18 Monaten auch» überprüfen, ob die neuen Regeln eingehalten werden, heisst es bei der Polizei von Basel-Stadt. Bei gravierenden Mängel erhält der Betreiber zuerst eine Ermahnung. Erst im Wiederholungsfall kann die Staatsanwaltschaft eine Busse aussprechen. Seit April 2020 hat Basel-Stadt über 6000 solcher Kontrollen durchgeführt.

Die Polizeien in den Kantonen wollen auf rigorose Kontrollen der ausgedehnten Zertifikatspflicht verzichten.

Offen lässt die Stadtpolizei Zürich, wie streng sie die Umsetzung der neuen Massnahmen kontrollieren wird. Man müsse sich erst mit anderen Partnerorganisationen wie der Kantonspolizei und der Gesundheitsdirektion absprechen und das Vorgehen koordinieren, sagt ein Sprecher der Stadtpolizei. Bislang führt die Polizei auf dem Stadtgebiet stichprobenweise Kontrollen durch. Seit Ende Juni waren es 30. Es habe nur wenig Verstösse gegeben, so der Sprecher.

Gegner organisieren sich im Internet

Internetportale wie animap.ch, wo sich die Gegner organisieren, würden dabei in die Polizeiarbeit einbezogen. «Wir halten Ohren und Augen auf allen Kanälen auf», sagte der Sprecher. Die Kantonspolizei Bern teilt mit, dass sie «auch künftig mit Augenmass vorgehen» wolle. Da die Kontrolltätigkeit eine gemeinsame Aufgabe von kantonalen und kommunalen Behörden sei, müsse die Polizei sich erst mit den anderen zuständigen Stellen absprechen.

Doch auch die betroffenen Wirtschaftszweige und ihre Angestellten sind gefordert: Wie sollen sie die ausgedehnte Zertifikatspflicht in den Betrieben umsetzen? Und vor allem: Wie reagieren sie auf Kundinnen und Kunden, welche die angepassten Regeln des Bundesrats verweigern?

Die Hoteliers halten fest, dass die Zertifikatspflicht nur für die Restaurants innerhalb der Gaststätten gelte und nicht für Übernachtungen in den Zimmern. Der Verband Hotelleriesuisse sieht zwei Möglichkeiten, die Gäste zu überprüfen. Entweder beim Einchecken mit Bändchen ums Handgelenk, das dann den Aufenthalt in allen Räumlichkeiten erlaubt. Oder Kontrollen am Eingang der verschiedenen Angebote, also bei Restaurants und Wellnessanlagen.

Die Branche wolle ihren Teil beitragen, um die neuen Massnahmen umzusetzen, sagt Nicole Brändle Schlegel, Leiterin Arbeit von Hotelleriesuisse. Für den Vollzug sieht der Verband aber vor allem die Behörden in der Pflicht. «Es kann nicht unsere Aufgabe sein, Polizist zu spielen», so Brändle Schlegel.

Die Gastronomie warte auf «die neuen Instruktionen aus Bern» und werde das vorhandene Schutzkonzept für die Branche voraussichtlich bis Freitag anpassen, heisst es beim Verband Gastrosuisse. Wie solche Massnahmen konkret aussehen könnten, liess eine Verbandssprecherin offen. Sie sagt, dass Kontrollen Sache der Behörden seien und nicht der Wirte: «Die Restaurantbetreiber werden ansonsten in eine Rolle gedrängt, die sie nicht wahrnehmen können.»

Eventbranche hat Erfahrung mit Zertifikatspflicht

Die Veranstalter von Grossanlässen verweisen darauf, dass viele von ihnen bereits heute die Zertifikatspflicht umsetzen. Die Besucher werden am Eingang mit dem QR-Code-Scanner geprüft. Gleichzeitig wird ein gültiges Ausweisdokument verlangt. Den Personen ohne Zertifikat verweigern die Veranstalter schlicht den Zutritt. «Wichtig hierbei ist eine klare Kommunikation, welche die geltenden Spielregeln frühzeitig aufzeigt», sagt Christoph Kamber, Präsident des Verbands Expo Event.

Trotz der Erleichterungen blicken die Veranstalter mit Sorge in die Zukunft. Es stelle sich die Frage, ob Grossanlässe wegen des zusätzlichen Aufwands und aufgrund sinkender Besucherzahlen überhaupt noch rentabel durchgeführt werden könnten, sagt Kamber.