AboGeldblogKann man Anlageberatungskosten von den Steuern abziehen?
In der Steuererklärung darf man Gebühren für die Verwaltung seines Vermögens in Abzug bringen – oft ist nicht klar, was alles dazu gehört.
Ich habe eine Postfinance Fondsanlage für 30’000 Franken gekauft mit Gebühren von TER 0.6 Prozent. Nun erkundigte ich mich bei der Postfinance bezüglich steuerlicher Abzugsmöglichkeit der Verwaltungsgebühren. Diese konnte mir dazu keine Antwort liefern. In meinem Verständnis handelt es sich bei der TER um abziehbare Vermögensverwaltungskosten durch Dritte. Liege ich mit der Interpretation falsch? Leserfrage von W.U.