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Kann man Anlageberatungskosten von den Steuern abziehen?

Abzugsfähig oder nicht? Kantonale Regelungen und All-in-Fees erschweren die Abrechnung der Vermögensverwaltungskosten.
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Ich habe eine Postfinance Fondsanlage für 30000 Franken gekauft mit Gebühren von TER 0.6 Prozent. Nun erkundigte ich mich bei der Postfinance bezüglich steuerlicher Abzugsmöglichkeit der Verwaltungsgebühren. Diese konnte mir dazu keine Antwort liefern. In meinem Verständnis handelt es sich bei der TER um abziehbare Vermögensverwaltungskosten durch Dritte. Liege ich mit der Interpretation falsch? Leserfrage von W.U.

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