Leserinnen und Leser fragenKann ich verhindern, dass mein Sohn das Erbe einer Freikirche gibt?
Ob ein Erbe an den Sohn an Bedingungen geknüpft werden kann und was bei einer Kündigung ohne Arbeitsvertrag gilt – hier gibt es Antworten auf diese Fragen.
Kann ich verhindern, dass mein Sohn das Erbe einer Freikirche gibt?
Mein Sohn lebt in finanziell geordneten Verhältnissen, er hat einen Hochschulabschluss und lebt in einer bezahlten Eigentumswohnung. Nach dem Tod meiner Frau stehen dem Sohn 80’000 Franken zu. Zudem verfüge ich selbst noch über ein grösseres Vermögen. Leider ist mein Sohn einer Freikirche verfallen. Wie kann ich verhindern, dass diese das Geld erhält?
Sie können keinen Einfluss darauf nehmen, was Ihr erwachsener Sohn mit dem Erbe macht, das ihm aus dem Nachlass Ihrer vorverstorbenen Frau zusteht. «Der Sohn kann seinen Erbanspruch jederzeit mit einer Erbteilungsklage durchsetzen und das so erhaltene Erbe nach seinem Gutdünken verwenden», sagt Marc Peyer, Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Bürgi Nägeli in Zürich.
Für Ihren künftigen Nachlass können Sie durch ein Testament Ihren Sohn auf den Pflichtteil setzen und den frei verfügbaren Teil Dritten zuwenden. Den Pflichtteil könnten Sie Ihrem Sohn nur mit dessen Einwilligung vorenthalten. Für eine Enterbung sind die Hürden hoch.
Zudem sollten Sie in Betracht ziehen, für sich selbst einen anderen Vorsorgebeauftragten zu wählen beziehungsweise einen anderen Beistand vorzuschlagen als Ihren Sohn, empfiehlt Fachanwalt Peyer.
Soll ich auf Wunsch des Arbeitgebers selber kündigen?
Mir wurde soeben gekündigt. Die Kündigung liegt schriftlich vor. Gleichzeitig boten mir die Vorgesetzten jedoch an, dass sie die Kündigung zurückziehen, wenn ich von mir aus die Stelle kündige. Ohne Entlassung wäre es für mich einfacher, einen neuen Job zu finden. Aber müsste ich so nicht länger auf Arbeitslosengeld verzichten?
Nein, Sie müssen deswegen nicht länger darauf warten. Es ist zwar richtig, dass es in der Regel als «schweres Verschulden» taxiert wird, wenn Angestellte von sich aus kündigen. In solchen Fällen müssen Erwerbslose während 31 bis 60 Einstelltagen auf Arbeitslosengeld verzichten. Doch es genügt, wenn Sie gegenüber dem Arbeitsamt den Nachweis erbringen können, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen wollte, wie Regula Bärtschi, Fachanwältin Arbeitsrecht in Zürich, erläutert. Und diesen Nachweis können Sie mit der vorliegenden schriftlichen Kündigung erbringen.
Gibt es ohne Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist?
Seit 22 Jahren erledige ich ohne schriftlichen Vertrag für einen Akademiker Schreibarbeiten. Nun gibt es eine Software, die mündlich diktierte Texte verarbeitet und mich überflüssig macht. Darf mich mein Arbeitgeber nun einfach so «ausmustern»? Oder gibt es auch ohne schriftlichen Vertrag eine Kündigungsfrist?
Ja, die gibt es. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder sogar stillschweigend zustande kommen. Auch das Pensum ist nebensächlich. Selbst wenn jemand wiederkehrend nur stundenweise Arbeit erledigt, entsteht ein Arbeitsvertrag. Sie haben also Anspruch auf die gesetzlichen Schutzbestimmungen und Sozialleistungen. Da Sie diese Arbeit schon viele Jahre ausführen, bedeutet das, dass eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt, jeweils auf Ende eines Monats.
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