Vergewaltigung an der ElsässerstrasseJugendlicher Tatverdächtiger wird freigesprochen
Nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» hat das Jugendgericht den damals minderjährigen Mitbeschuldigten im Fall der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse in Basel freigesprochen.
Der jugendliche Tatverdächtige im Fall der Vergewaltigung an der Basler Elsässerstrasse wird freigesprochen. Dies teilte das Jugendgericht am Donnerstag mit. Dem jungen Portugiesen wurde vorgeworfen, zusammen mit seinem Kollegen, einem 33-jährigen Portugiesen, eine ihnen bekannte Frau in deren Hauseingang an der Elsässerstrasse vergewaltigt zu haben. Zum Tatzeitpunkt, dem 1. Februar 2020, war er 17 Jahre alt.
Nun hat das Basler Jugendgericht ihn nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Nach einer eingehenden Beratung und einer umfassenden Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen würden «unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten» bestehen, begründet die Präsidentin des Jugendgerichts den Freispruch. Das Urteil kann von der Opfervertretung und der Jugendanwaltschaft an die nächste Instanz weitergezogen werden.
Flucht nach Portugal
Der jugendliche Tatverdächtige war unmittelbar nach der Tat über längere Zeit abgetaucht. Beide Männer haben ihre Social-Media-Profile gelöscht, sind nach Portugal geflüchtet und wurden in ganz Europa zur Fahndung ausgeschrieben. Der 33-Jährige stellte sich Tage später in Begleitung seiner Verteidigerin auf dem Basler Claraposten. Der jugendliche Tatverdächtige kehrte erst im Juli 2020 in die Schweiz zurück und wurde dann durch die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt einvernommen. Sie hat ihn daraufhin beim Gericht wegen gemeinsam begangener Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung angeklagt.
Der 33-jährige Portugiese war in der Zwischenzeit für schuldig befunden worden. Das Basler Strafgericht hatte ihn zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Täter hat das Urteil jedoch ans Basler Appellationsgericht weitergezogen. Die zweite Instanz stellte fest, dass das Urteil des Strafgerichts «ausgesprochen hoch» ausgefallen sei. Es verkürzte das Strafmass auf 36 Monate – 18 davon bedingt. Diese Strafe hat der Verurteilte bereits abgesessen. Er ist mittlerweile wieder auf freiem Fuss, wurde allerdings des Landes verwiesen. Die Basler Staatsanwaltschaft und die Opfervertretung haben noch bis Mitte Dezember Zeit, das Urteil des Appellationsgerichtes vor Bundesgericht zu ziehen.
Der Fall der Vergewaltigung an der Elsässerstrasse hat im letzten Jahr schweizweit für Aufsehen gesorgt und in Basel-Stadt zu Protestaktionen gegen sexuelle Gewalt geführt.
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