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Pressekonferenz am Tag der Arbeit
ETH-Epidemiologe Salathé: «Ja, wir schenken dieses Know-how diesen Giganten»

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Schweiz und in Liechtenstein haben sich innerhalb eines Tages 119 Personen neu mit dem Coronavirus angesteckt.
  • Insgesamt gibt es nach Angaben des BAG vom Freitag 29'705 laborbestätigte Fälle.
  • Die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit der Lungenkrankheit Covid-19 beträgt laut Keystone-SDA am Freitagmittag 1748.
  • An der heutigen Pressekonferenz erklärte Marcel Salathé die Tracing-App.
  • Zudem wurden nochmals viele Fragen zu Schulöffnungen und Beizen beantwortet.

Kommissionen fordern gesetzliche Grundlage für Tracing-App

Für den Einsatz einer Contact-Tracing-App braucht es eine gesetzliche Grundlage. Das verlangen die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) von National- und Ständerat.

Die Nationalratskommission hatte vergangene Woche eine Motion mit dieser Forderung eingereicht, nun hat die Ständeratskommission nachgelegt. Mit den gleichlautenden Vorstössen wollen die Kommissionen zudem durchsetzen, dass nur Apps zum Einsatz kommen, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Die Anwendung der App muss zudem freiwillig sein.

Der Entscheid fiel in der Ständeratskommission mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission sei besorgt über die Auswirkungen, die eine solche Anwendung auf die Privatsphäre haben könnte, und erachtet eine solide Rechtsgrundlage für erforderlich. Die Nationalratskommission hatte der Motion ebenfalls mit grosser Mehrheit zugestimmt.

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So hilft eine App beim Contact-Tracing

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Wie kann man ansteckende Personen früh genug isolieren? Eine App des Bundes soll den Weg zu einem normalen Leben mit dem Coronavirus vereinfachen – in unserer interaktiven Erklärung zeigen wir ihre Wirkung.

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Contact-Tracing-Apps sind ein Teil der Strategie des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus. Eine Schweizer Lösung steht kurz vor der Lancierung. Die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird, soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.

Dass sie Anwendung schon dann zugänglich sein wird, ist aber fraglich. Die Verwaltung will die gesetzlichen Grundlagen offenbar nicht per Notrecht schaffen, wie sie in Kommissionssitzungen hat durchblicken lassen. Geregelt werden soll der Umgang demnach in einer ordentlichen befristeten Verordnung, die auf das Epidemiengesetz sowie auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz abgestützt würde.

DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing. Diese Smartphone-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger hat DP-3T bereits unter die Lupe genommen. Auch er plädiert für eine dezentrale Datenerfassung und für Freiwilligkeit. Wenn der Staat die Lösung umsetzen will, braucht es auch seiner Meinung eine gesetzliche Grundlage.