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Meinung

Leitartikel zur Impfstopp-Initiative
Die Impfgegner verfehlen ihr Ziel

Impfung ohne mich
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«Jetzt muss Berset die Gegner endlich zur Impfung zwingen.» In diesem dramatischen Ton forderte die «SonntagsZeitung» im zweiten Corona-Sommer 2021 den Gesundheitsminister zur Einführung eines Impfzwangs auf.

Passiert ist dann: nichts.

Trotz damals wieder rasant steigender Fallzahlen und trotz der Heilsversprechen der Impfstoffindustrie hat der Bundesrat einen Impfzwang nie auch nur ansatzweise erwogen. 

Denn dagegen spricht Artikel 10 der Bundesverfassung, der die «körperliche Unversehrtheit» längst garantiert. Dagegen sprechen auch praktische Gründe: Ein staatlicher Zwang zur Impfung weckt berechtigtes Misstrauen, das selbst sichere und nützliche Impfungen in Verruf bringt.

Ein Zeitungsartikel ist kein Gesetz

Das Thema war schliesslich nicht mehr als ein dankbarer Stoff für Talkshows. Trotzdem muss der Leitartikel der «SonntagsZeitung» noch heute als Argument für die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» herhalten: Denn er zeige, dass die «Zwangsimpfung im Raum» stehe. 

Doch selbst wenn man sich vor der Presse als vierter Gewalt tief verneigt: Ein Zeitungsartikel ist kein Gesetz. Und die Impfzwangforderung ist genauso von der Meinungsfreiheit geschützt wie Alt-Bundesrat Ueli Maurer, wenn er Corona zur «Massenhysterie» erklärt.

Das zweite vermeintlich schlagende Argument der impfkritischen Initianten ist der Impfstoff von AstraZeneca. Er führte in aussergewöhnlichen Fällen zu Hirnblutungen, die zum Teil tödlich endeten. Die Pharmafirma hat ihr Produkt unterdessen vom Markt genommen. Die europäische Arzneimittelbehörde hat ihm die Zulassung entzogen.

Befürworter der Initiative reden nun von einem «Schrottimpfstoff». Und sie sprechen den Corona-Impfungen generell die Wirksamkeit ab. Allerdings ist anerkannt, dass selbst die AstraZeneca-Impfung Millionen Menschen weltweit vor dem Tod geschützt hat. Die Gesamtbilanz ist überwältigend positiv.

Impfungen haben 40’000 Leben gerettet

In der Schweiz war AstraZeneca indes gar nie zugelassen. Die Zweifel waren zu gross, obwohl schon Millionen Dosen angeschafft worden waren.

Die Impfkampagne hat – mit den Produkten der Konkurrenz – gemäss anerkannten, wissenschaftlichen Schätzungen hierzulande rund 40’000 Menschenleben gerettet.

Auch die angebliche Wirkungslosigkeit der Impfung taugt also nicht als Argument für die Freiheitsinitiative. Was man ihr dennoch zugutehalten kann: Sie erinnert die Schweiz daran, dass Schaden und Nutzen der behördlichen Corona-Massnahmen noch kaum aufgearbeitet sind.

Balance von Gesundheitsschutz und Menschenrechten

Hatten Shutdown, Schul- und Heimschliessungen, Impfkampagnen, Maskenpflicht und Zertifikate wirklich die erwünschten Wirkungen auf die Pandemie? Wo gingen die Massnahmen zu weit? Wo zu wenig weit? Was ist noch zu tun für die Opfer von Long Covid und Impfschäden?

Die zentrale und übergeordnete Frage ist: Wie bringen wir Gesundheitsschutz und Menschenrechte in eine vernünftige Balance? Aber für diese Diskussion hat die Freiheitsinitiative nichts zu bieten.

Der beste Schutz des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit ist kein neuer Verfassungsartikel, der wiederholt, was ohnehin schon in unserer Verfassung steht. Zentral ist eine funktionierende Demokratie. Und dafür braucht es eine robuste Debatte – in der Impfgegner genauso wie Impfpflichtanhänger zu Wort kommen.