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Wichtiges Urteil in Dieselaffäre
Hohes deutsches Gericht gibt Schweizer Diesel-Käufer recht

Die Abdeckung eines vom Abgas-Skandal betroffenen 2.0l TDI Dieselmotor vom Typ EA189 in einem VW Touran in einer Autowerkstatt in Hannover. 
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Tausende Diesel-Käufer ausserhalb Deutschlands können wieder auf Schadenersatz hoffen: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Montag im Musterfall eines Schweizer Kunden, dass die Voraussetzungen für eine Sammelklage erfüllt sind.

Die ausländischen Diesel-Käufer hatten ihre Forderungen gegen VW an den Online-Dienstleister Myright abgetreten. Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der BGH nun, dass Myright alle Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben.

Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialright GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden.

36'000 Auftragsgeber

Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfall und wirbt damit, dass auch Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko tragen. Laut VW laufen an deutschen Gerichten mehrere Sammelklagen für insgesamt rund 36'000 Auftraggeber. Darunter sind auch zwei Klagen für mehr als 2000 Schweizer und rund 6000 slowenische Kunden.

Stefan Zimmermann von Myright sprach schon jetzt von einem «Meilenstein für den Konsumentenschutz». Für die Schweiz und Slowenien sei das Geschäftsmodell auf jeden Fall soweit bestätigt, «dass wir mit VW endlich in die Diskussion kommen können, wie viel Schadenersatz tatsächlich den Kunden zusteht».

VW teilte dagegen mit, man rechne im konkreten Fall mit einer «Klageabweisung zu einem späteren Zeitpunkt». «Denn nach dem auf den Fall anwendbaren Schweizer Recht bestehen die geltend gemachten Ansprüche nicht.» Bisher habe kein Schweizer Gericht einer Schadenersatzklage gegen Volkswagen stattgegeben.

Genfer Gericht gibt Kläger recht

Doch im vergangenen November hatte ein Genfer Gericht zum ersten Mal den VW-Importeur Amag zu einer Entschädigung verurteilt und dem Besitzer eines VW-Dieselautos in der Schweiz wegen manipulierter Abgastests eine Entschädigung zugesprochen. Amag wollte das Urteil weiterziehen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ihrerseits hatte kurz zuvor angekündigt, dass sie ihr Strafverfahren gegen Volkswagen und Amag im Zusammenhang mit dem Dieselskandal einstellen wolle. Ihr fehlten die Grundlagen für eine Anklage.

Beim Abgasskandal wurden bei VW millionenfach Dieselfahrzeuge so manipuliert, dass diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand. Von den Manipulationen sollen in der Schweiz rund 175'000 Autokäufer und Leasingnehmer betroffen gewesen sein.

SDA/fal