Kommentar zu offenen Corona-RechnungenHier braucht es eine nationale Lösung
Dass Zürich Nachbarkantonen die Behandlungskosten für Covid-Intensivpflege verrechnet, ist verständlich. Besser wäre jedoch ein koordiniertes Vorgehen.
Ungeimpfte Covid-Patientinnen und -Patienten brachten in den letzten Wochen und Monaten nicht nur die Intensivstationen an den Anschlag. Auch bei einigen politischen Entscheidungsträgern scheint die Geduld am Ende zu sein. Nur so ist es zu erklären, dass nun mehrere Kantone Rechnungen aus Zürich erhalten für die Intensivbehandlung von Erkrankten aus ihrem Gebiet. Die Begründung aus Zürich: Das Universitätsspital kann mit den vertraglich vereinbarten Tarifen den Aufwand nicht decken, den die ausserkantonalen Patientinnen und Patienten verursachen.
Dass der Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin die Zürcher Forderung zurückweist, wirkt auf den ersten Blick unverschämt. Eigentlich sollte der Thurgau froh sein, dass das Zürcher Universitätsspital freie Betten für die Patientinnen und Patienten aus seinem Kanton hatte. Vorbildlich erscheint da das Verhalten des Kantons Zug, der zwei Zürcher Spitälern eine pauschale Abgeltung von allfälligen Zusatzkosten leistete.
In der kleinräumigen Schweiz funktioniert die Gesundheitsversorgung im Krisenfall nur, wenn die Kooperation über die Kantonsgrenzen hinweg nicht durch finanzielle Fallstricke gefährdet wird.
Dennoch ist das Vorgehen des Kantons Zürich und seines Universitätsspitals ungeschickt. Denn die horrenden Kosten für die Intensivpflege bei Covid-Erkrankungen betreffen alle grossen Zentrumsspitäler in der Schweiz. Wenn die Tarife für solch aufwendige Fälle nicht kostendeckend sind, muss das Problem auf nationaler Ebene gelöst werden. Der richtige Ort ist die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, die sich in dieser Krisenzeit ohnehin regelmässig austauschen.
Das Anliegen des Kantons Zürich ist indes berechtigt. Es darf nicht sein, dass die ohnehin schon unter grossem wirtschaftlichem Druck stehenden Spitäler auf Kosten sitzen bleiben, wenn sie ausserkantonale Patientinnen und Patienten aufnehmen. In der kleinräumigen Schweiz funktioniert die Gesundheitsversorgung im Krisenfall nur, wenn die Kooperation über die Kantonsgrenzen hinweg nicht durch finanzielle Fallstricke gefährdet wird.
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