Abo19-Grad-Regel des BundesratsHaushalte haben bei kalten Wohnungen Recht auf Mietzinsreduktion
Vermieter befürchten, dass sie Abschläge gewähren müssen, wenn sie gezwungen sind, die Temperatur in Wohnräumen zu drosseln. Laut Bundesgericht gelten zu kalte Wohnungen als mangelhaft.
Die vom Bundesrat angedrohte 19-Grad-Regel macht Kontrahenten zu Kampfgenossen: Für einmal sind sich sogar Mieter und Vermieter einig. Beide Seiten unterstützen die Energiesparappelle der Landesregierung an die Haushalte. Beide Seiten finden aber, eine amtliche Begrenzung der Raumtemperatur auf 19 Grad, wie sie im Fall einer Gas-Mangellage vorgesehen ist, sei untauglich. Das haben sie dem Bundesrat jetzt schriftlich mitgeteilt.