Staatliche Unterstützung für die WirtschaftUnternehmen bekommen frühestens im Januar die neuen Härtefall-Hilfen
Der Bundesrat verschärft den Kampf gegen die Pandemie. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, vertraut er auf das bestehende Instrumentarium. Die neuen Härtefall-Hilfen dürften bis 2021 auf sich warten lassen.
Zweite Welle heisst nicht automatisch zweites Rettungspaket: Das machte der Bundesrat am Mittwoch deutlich, als er die neuen Massnahmen im Kampf gegen die Pandemie vorstellte. «Wenn wir das Virus eindämmen, bleiben die Kosten am tiefsten», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Der Bund habe zudem bereits eine Reihe Hilfen auf den Weg gebracht, die weiterhin verfügbar seien, wie die Kurzarbeiterentschädigung und Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige.
Doch schloss Parmelin schloss nicht aus, noch einmal nachzulegen: «Der Bundesrat wird unter Anleitung des Finanzdepartements die bestehenden Instrumente überprüfen und gegebenenfalls ergänzen», sagte Parmelin.
Kritik am Zeitplan
Die einzige am Mittwoch konkret angekündigte wirtschaftspolitische Massnahme war, eine bestehende Hilfe zu verlängern. So bekommen Mitarbeitende auf Abruf, deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankt, weiterhin Kurzarbeitergeld. Neu endet dieser Anspruch Ende Juni nächsten Jahres.
Ferner ist ein neues Instrument in Vorbereitung: die Härtefall-Hilfen für Unternehmen. Parmelin verspricht, hier vorwärtszumachen: Bis Anfang nächsten Jahr soll die Verordnung in Kraft sein, womit die ersten Hilfen ausbezahlt werden könnten. Zuvor hiess es, wegen der nötigen Vernehmlassung der Verordnung sei der früheste Start für die neuen Hilfen Anfang Februar möglich, was viel Kritik ausgelöst hatte.
«Anfang Januar ist besser als Anfang Februar, aber auch noch nicht früh», sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands. «Besser wäre Anfang Dezember.» Wichtig sei, dass die Unternehmen nun schnell Planungssicherheit dazu bekommen, welche Firmen konkret mit Geld rechnen können und mit wie viel.
Die neuen Härtefall-Hilfen für Unternehmen sind Teil des jüngst beschlossenen Covid-19-Gesetzes, das die Befugnisse des Bundes zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen regelt. Demnach kann der Bund gemeinsam mit den Kantonen besonders von der Krise betroffene Unternehmen finanziell unterstützten – auch mit A-fonds-perdu-Beiträgen.
Als Härtefall gilt ein Unternehmen, wenn sein Jahresumsatz um 60 Prozent unter dem mehrjährigen Durchschnitt liegt. Bund und Kantone sollen die neuen Hilfen je zur Hälfte finanzieren. Welche Firmen konkret Geld bekommen, sollen die Kantone entscheiden.
Die Erfahrung mit den Ausfallentschädigungen für die Kulturschaffenden zeigt indes, dass Firmen, welche die neuen Härtefall-Hilfe in Anspruch nehmen wollen, sich auf längere Wartezeiten einstellen müssen. Die Ausfallentschädigungen für die Kulturbranche ähneln den geplanten neuen Härtefall-Hilfen – auch hier zahlt der Bund die Hälfte, die Auszahlung übernehmen die Kantone.
Lange Wartezeiten wahrscheinlich
Die Ausfallentschädigungen wurden Ende März beschlossen. In Zürich zum Beispiel wurden aber die ersten Gelder erst im August ausbezahlt. Der Grund: Der Kanton wurde von Hilfsanträgen überrollt. Das Szenario droht sich bei den neuen Härtefallhilfen zu wiederholen, denn hier sind noch mehr Firmen anspruchsberechtigt.
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Bis dato ist vollkommen unklar, wie teuer die neuen Härtefall-Hilfen für Bund und Kantone werden.
Drohen die Hilfen nicht zu spät zu kommen? Beim Bund verweist man darauf, dass die Kantone nicht auf die finale Verordnung warten müssten, es stünde ihnen frei, bereits jetzt Hilfen auszuzahlen. Später könnten sie sich den Bundesanteil der Hilfen dann zurückholen, wenn die Verordnung stehe.
Doch darauf haben die Kantone keine Lust, sie fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. «Aus kantonaler Sicht ist die Verordnung zum Covid-19-Gesetz abzuwarten, um Klarheit darüber zu haben, unter welchen Bedingungen konkret sich der Bund mit 50 Prozent an Härtefällen für Betriebe beteiligt», erklärt Peter Mischler, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren.
Zuschuss oder Kredit? Ungleichbehandlung droht
Ob diese neuen Hilfen als Kredite oder A-fonds-perdu-Beiträge ausgezahlt werden, sollen die Kantone bestimmen, heisst es vom Bund. Dies dürfte aber eine Ungleichbehandlung zur Folge haben: So ist vorstellbar, dass ein Caterer, der keine Umsätze mehr macht mangels Veranstaltungen, in Kanton A die Härtefallhilfen als Zuschüsse erhält, Kanton B aber die Hilfen in einem vergleichbaren Fall zurückgezahlt haben möchte.
Angesichts dieser offenen Fragen ist bis dato vollkommen unklar, wie teuer die neuen Härtefall-Hilfen für Bund und Kantone werden. Auf Nachfrage sagte dazu Parmelin am Mittwoch, dass der genaue Betrag «noch nicht entschieden» sei.
Er verweist darauf, dass viele teure Hilfsmassnahmen weiter laufen weiter, wie zum Beispiel die Kurzarbeit, die Unternehmen hilft, ihr Personal zu halten. Allein die Kurzarbeit hat seit Ausbruch der Krise den Bund rund 7 Milliarden Franken gekostet.
Oder der Corona-Erwerbsersatz, von dem Arbeitnehmende profitieren, die nicht im Homeoffice arbeiten können und in Quarantäne müssen. Ferner gibt es den Erwerbsersatz auch für Selbstständige: Unternehmer, die eine Umsatzeinbusse von 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnittsumsatz der Jahre 2015–2019 erlitten haben, haben bis Mitte 2021 Anspruch auf 80 Prozent ihres Erwerbsausfalls, maximal 5880 Franken im Monat. Laut einer Aufstellung des Finanzdepartements haben diese Erwerbsersatz-Zahlungen insgesamt bisher Kosten von zusammengerechnet gut 5 Milliarden verursacht.
Wie in Bern zu hören ist, gibt es derzeit keine Überlegungen, wieder Hilfskredite zu ermöglichen.
Weitere Hilfen sind noch in der Beratung: In seiner Sondersession stimmt der Nationalrat bis Ende der Woche über das Covid-19-Geschäftsmietengesetz ab. Es sieht vor, dass Geschäftsmieter während der Periode der verordneten Zwangsschliessungen nur 40 Prozent ihrer Miete zahlen müssen. Nachdem aber die Rechtskommission des Nationalrats das Gesetz verworfen hat, gilt als unsicher, ob es im Plenum eine Mehrheit findet.
Angesichts der laufenden und noch kommenden Wirtschaftshilfen halten sowohl Economiesuisse als auch der Gewerbeverband das existierende Hilfs-Instrumentarium derzeit für ausreichend. Anders sähe indes die Lage aus, sollte es doch noch zu einem zweiten Lockdown kommen.
Forderung nach neuen Hilfskrediten
Der Volkswirtschaftsprofessor Aymo Brunetti, Mitglied der Covid-19-Taskforce, bringt in diesem Kontext die Auflage der Covid-19-Hilfskredite in die Diskussion. «Dieses unbürokratische und relativ wenig interventionistische Instrument hat sich grundsätzlich bewährt und kann sehr rasch wieder eingeführt werden; auch sind die ursprünglich vorgesehenen maximalen Mittel dafür bis zum Auslaufen des Programms Ende Juli bei weitem nicht ausgeschöpft worden», erklärt er.
Bis Ende Juli konnten Firmen einen Hilfskredit beantragen, für den der Bund das Ausfallrisiko trägt. Der Bund hatte geplant, für maximal 40 Milliarden dieser Kredite zu bürgen. Bis Ende Juli haben Unternehmen aber nur Kredite im Volumen von 17 Milliarden Franken beantragt.
Macht der Bund den Kreditschalter wieder auf, könnten diese Hilfskredite quasi eine Liquiditätsbrücke darstellen, um die Zeit zu überbrücken, bis Unternehmen die neuen Härtefallhilfen effektiv erhalten. Wie in Bern zu hören ist, gibt es derzeit aber keine Überlegungen, wieder Hilfskredite zu ermöglichen.
Die Pandemie geht weiter. Die Debatte um neue Hilfen für die Wirtschaft damit auch.
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