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Ärger für Gordon Ramsay
Hausbesetzer nisten sich in 15-Millionen-Lokal von TV-Koch ein

David Beckham, right, talks to chef Gordon Ramsay before an MLS soccer match between Los Angeles FC and Inter Miami CF Sunday, March 1, 2020, in Los Angeles. (AP Photo/Marcio Jose Sanchez)
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Der britische TV-Koch Gordon Ramsay hat Ärger mit Hausbesetzern. Mindestens sechs sogenannte Squatter hätten sich in einem Nobellokal des 57-Jährigen im Zentrum von London einquartiert und die Türen verrammelt, berichtete die Zeitung «Sun» am Samstag. Es sei ein Albtraum für den Star-Gastronomen, zitierte das Blatt eine namentlich nicht genannte Quelle. Die Polizei teilte der britischen Nachrichtenagentur PA mit, sie habe keine Handhabe, da es sich um eine Zivilangelegenheit handele.

Die Besetzung von Eigentum, das nicht als Wohnraum genutzt wird, ohne Erlaubnis des Eigentümers ist im Vereinigten Königreich keine Straftat. Die Polizei kann eingreifen, wenn anschliessend Straftaten begangen werden, Eigentum beschädigt oder gestohlen wird. Die Hausbesetzer warnten auf Zetteln an den Fenstern vor einem Eindringen und drohten mit juristischen Massnahmen, schrieb die «Sun» weiter. Dort stehe: «Wenn Sie uns raus haben wollen, müssen Sie beim County Court oder beim High Court eine Besitzklage einreichen.»

Während der Schliessung ins Gebäude gelangt

Das denkmalgeschützte Gebäude – ein Hotel und Gastropub – in der Nähe des Londoner Zoos steht seit Ende 2023 für 13 Millionen Pfund (14,8 Mio Franken) zum Verkauf. Es war 2007 von Regisseur Gary Love gekauft und anschliessend für 25 Jahre zu 640 000 Pfund pro Jahr an Ramsay verpachtet worden. Laut «Sun» war der Pub am Regent’s Park vorübergehend geschlossen. Die vermutlich professionell organisierten «Squatter» hätten diese Zeit genutzt, um ins Gebäude zu gelangen.

Nach den Richtlinien der Regierung können Hausbesetzer beantragen, als Eigentümer einer Immobilie eingetragen zu werden, wenn sie diese zehn Jahre lang ununterbrochen bewohnen, in dieser als Besitzer fungiert haben und ihnen zuvor vom Eigentümer keine Wohnerlaubnis erteilt wurde.

DPA/nlu