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Streit um Asyllager
Italienische Justiz stoppt «Albanien-Modell» erneut

Italiens Premierministerin Giorgia Meloni wartet im Palazzo Chigi in Rom auf den Präsidenten der Slowakei, 14. Januar 2025.
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Die italienische Rechtsregierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat auch im dritten Versuch, eine Gruppe von Mittelmeer-Flüchtlingen noch vor der Ankunft in Italien wieder zurückzuschicken, eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Rom entschied, dass die 43 Männer freigelassen und aus Albanien nach Italien gebracht werden müssen. Dies berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf Justizquellen.

Die Migranten aus Bangladesch, Ägypten, Gambia und der Elfenbeinküste waren diese Woche von einem Schiff der italienischen Marine aufgenommen und dann nach Albanien gebracht worden. Dort hat die Meloni-Regierung zwei Lager errichtet, in denen italienische Beamte im Schnellverfahren über Asylanträge entscheiden sollen. Sechs Männer durften dann bereits einreisen. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt.

Europäisches Gericht soll im Februar entscheiden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will im Februar ein Grundsatzurteil zum Vorgehen der italienischen Behörden bekanntgeben. Die ersten beiden Versuche im Oktober und November waren an der italienischen Justiz gescheitert. Nach Auffassung der Richter kamen die Migranten nicht aus sicheren Herkunftsländern, in die sie zurückgeschickt werden könnten.

Italien ist der erste Staat der Europäischen Union, der ausserhalb der EU solche Lager errichtet hat. Die Zukunft des «Albanien-Modells» wird von anderen europäischen Regierungen genau verfolgt. Seit vielen Jahren gehört Italien zu den Ländern, die von der Fluchtbewegung übers Mittelmeer besonders betroffen sind.

Streit zwischen Regierung und Justiz

Inzwischen hat sich ein Streit zwischen italienischer Regierung und Justiz entwickelt. Im Grunde geht es dabei um die Frage, welche Herkunftsländer als sicher beurteilt werden können und wer die Kompetenz hat, dies festzulegen. Zuletzt gab es eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Rom, die mehr Spielraum für die Regierung zu schaffen scheint. Bislang ist die Rechtslage aber nicht geklärt.

DPA/nlu