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Geldberater beantwortet Fragen
Auch bei thesaurierenden Fonds muss man Steuern zahlen

Wer seine Rente aufbessern will, sollte in einen ausschüttenden ETF investieren.
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Es gibt auf dem Markt viele verschiedene thesaurierende ETFs. Da diese die Dividenden wieder im selben ETF investieren, steigt grundsätzlich der Preis pro Anteil. Wie ist aber die steuerliche Situation bei diesen Produkten? K. S.

Exchange Traded Funds (ETF), die passiv verwaltet werden und an einen Index gekoppelt sind, kann man meist in zwei Varianten erwerben: entweder man nutzt einen ausschüttenden ETF oder einen thesaurierenden. Bei einem thesaurierenden – oder englisch ausgedrückt accumulating – ETF werden Ausschüttungen wie Dividenden vom Fonds zurückbehalten und wieder angelegt. Damit steigt der Kurs.

Wenn man indes einen ausschüttenden – englisch distributing – ETF wählt, erhält man eine Ausschüttung, die man entweder anderweitig nutzen oder selbst wieder investieren kann. Indem man einen thesaurierenden ETF wählt, muss man sich nicht selbst um die Wiederanlage der Ausschüttungen kümmern. Die Tatsache, dass thesaurierende Fonds keine Ausschüttung an die Investoren vornehmen, darf aber nicht zur falschen Annahme führen, dass man als Anlegerin und Anleger nichts versteuern muss.

Auch bei einem thesaurierenden Fonds muss man Steuern zahlen, obwohl man direkt keine Ausschüttung – etwa Dividenden – ausbezahlt erhält. Erträge aus Dividenden und Zinsen unterstehen der Einkommenssteuer, und zwar sowohl bei ausschüttenden Fonds als auch bei thesaurierenden Fonds. Kursgewinne sind steuerfrei. Unabhängig davon fällt zusätzlich die Vermögenssteuer an. Bei ausschüttenden Fonds ist offensichtlich, dass die ausgeschütteten Zinsen und Dividenden vom Inhaber des Vehikels versteuert werden müssen.

Für viele unklar ist indes, wie die Besteuerung von thesaurierenden Fonds erfolgt. Hier gilt, dass der thesaurierende Fonds die angefallenen Erträge – also jene, die nicht ausgeschüttet, sondern wieder investiert werden – separat ausweisen muss. Entsprechend werden die zu versteuernden Erträge auf der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklariert. Punkto Umgang mit Ausschüttungen sind ausschüttende und thesaurierende Fonds verschieden.

Wissen, was man mit den Erträgen plant

Bei der Ertragsbesteuerung werden sie in der Schweiz von den Steuerbehörden aber gleich behandelt. Die Fondsanteile beider Produktarten sind für private Inhaber hierzulande der Vermögens- und Einkommenssteuer unterstellt. Auch unterliegen die Erträge von Schweizer Fonds der Verrechnungssteuer, und zwar sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden Fonds. Indem man seine Fondsanteile in der Steuererklärung ordnungsgemäss deklariert, bekommt man die Verrechnungssteuer angerechnet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Ausschüttungen von ausschüttenden Fonds im Zeitpunkt der Fälligkeit steuerbar sind. Thesaurierte Erträge bei den thesaurierenden Fonds werden indes im Zeitpunkt der Gutschrift besteuert, was meist am Ende des Geschäftsjahres passiert. Dies muss allerdings nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Für die Wahl, ob man einen thesaurierenden oder einen ausschüttenden Fonds oder ETF wählt, sollten nicht Steueraspekte im Vordergrund stehen, sondern die Frage, was man mit den Erträgen wie Zinsen und Dividenden plant: Wenn man die Erträge braucht, etwa als Aufbesserung einer Rente und zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, würde ich einen ausschüttenden ETF nutzen. Wenn man indes die Erträge nicht braucht und diese ohnehin wieder investieren will, weil man über die Jahre hinweg möglichst viel ansparen will, kann die Nutzung eines thesaurierenden ETF die sinnvollere Wahl sein.