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Klimaziele für Neuwagen
15’000 Franken Busse für einen Ferrari

Für alle Neuwagen soll künftig dasselbe Klimaziel gelten. Wer mit einem Luxussportwagen liebäugelt, müsste mit Preisaufschlag rechnen.
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Vor dem Gesetz sind nicht alle Autos gleich. Ein Ferrari darf heuer 280 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, ein Aston Martin 290 – sanktionsfrei. Das ist dreimal so viel, wie es das vom Stimmvolk 2017 verabschiedete Klimaziel von 95 Gramm vorsieht; die neue Limite gilt seit diesem Jahr.

Der Grund für die Vorzugsbehandlung: Die Autobauer Ferrari und Aston Martin zählen zu den Kleinherstellern, die in der EU weniger als 10’000 Fahrzeuge pro Jahr zulassen. Sie können daher ein Spezialziel beantragen, das die Europäische Kommission genehmigen muss. Der Bundesrat hat diese Regel von der EU übernommen und in einer Verordnung verankert. Davon profitieren 14 Marken, darunter auch Maserati, Cadillac und Chevrolet.

«Die Neuwagen haben die CO2-Reduktionsziele nicht erreicht, deshalb braucht es nun dringend Massnahmen.»

Damian Müller, Ständerat FDP

Doch damit soll nun Schluss sein. Für alle Personenwagen sollen dieselben CO2-Zielvorgaben gelten. Der Bundesrat soll die Verordnung des CO2-Gesetzes entsprechend justieren. Dies fordert Damian Müller (FDP) in einer Motion, die er am Dienstag einreichen wird. «Die Neuwagen haben die CO2-Reduktionsziele nicht erreicht, deshalb braucht es nun dringend Massnahmen», sagt der Luzerner Ständerat.

In der Tat liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Neuwagen in der Schweiz über der bisherigen Grenze von 130 Gramm pro Kilometer. 2018 waren es knapp 138 Gramm. Als stossend taxiert Müller die Praxis auch, weil ein Teil der Marken von Klein- und Nischenherstellern hierzulande deutlich höhere Marktanteile aufweist als in der EU: Zwischen 2012 und 2018 sind 5 bis 8 Prozent aller abgerechneten Personenwagen in diese Kategorie gefallen. Ausserdem stossen die Fahrzeuge der Klein- und Nischenmarken überdurchschnittlich viel CO2 aus, wie ein neuer Bericht des Departements Uvek zeigt. 2018 waren es 152 Gramm, 14 Gramm mehr als der Durchschnitt aller neuen Personenwagen und 22 Gramm mehr als der bisherige gesetzliche Zielwert von 130 Gramm. FDP-Politiker Müller hält es deshalb für «unverständlich, die Klein- und Nischenmarken weiterhin gesondert zu behandeln».

Sanktion für Ferrari: 15’000 Franken

Der Vorstoss dürfte im Parlament nicht chancenlos sein, als Absender fungiert mit Müller ein bürgerlicher Politiker. Schafft der Bundesrat die Spezialregel ab, wird es für die Importeure künftig deutlich kostspieliger, solche Autos zu importieren. Für einen Ferrari 488 Spider etwa würde laut Bundesamt für Energie (BFE) eine Sanktion von etwas über 15’000 Franken resultieren.

Inwieweit solche Aufschläge die Nachfrage nach Luxussportwagen dämpfen würden, ist eine andere Frage. Denkbar sind zwei Reaktionen. Entweder optimieren die Importeure durch eine sogenannte Emissionsgemeinschaft mit einem anderen Importeur, der viele Elektrofahrzeuge einführt, ihre Flotte CO2-technisch; allerdings müssten sie diesen Importeur dann entschädigen. Oder aber die Käufer müssen mehr fürs Fahrzeug bezahlen. Letzteres wäre für sie aber wohl verschmerzbar, handelt es sich doch um eine zahlungskräftige Klientel. Dies gilt umso mehr, als der Aufschlag den Gesamtpreis nicht entscheidend nach oben treiben würde. Beim besagten Ferrari wären es etwa 5 Prozent des Listenpreises von knapp 280’000 Franken.

Anders präsentiert sich die Lage bei den vier Nischenherstellern, die wie Ferrari ebenfalls von weniger strengen CO2-Zielen profitieren. Dazu gehören Suzuki und Subaru – zwei Marken, die nicht zum Luxussegment zählen und gerade bei Bauern beliebt sind. Ihnen drohen laut BFE Preisaufschläge in ähnlichem Umfang wie bei Ferrari und Co., das aber in einem preissensibleren Umfeld. Eine verschärfte Klimapolitik könnte also Bauern, die auf Subaru oder Suzuki schwören, an einer Stelle treffen, welche die meisten von ihnen wohl nicht auf dem Radar haben.