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Bundespläne am Flughafen Zürich
Kanton Zürich will weniger Nachtflüge und weniger Südstarts

Ein Flugzeug fliegt tief über ein Hausdach mit Kamin hinweg.
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In Kürze:
  • Der Zürcher Regierungsrat fordert eine deutliche Reduktion der Nachtflüge nach 23 Uhr.
  • Die geplanten Südstarts über Schwamendingen bei Bise bleiben weiterhin stark umstritten.
  • Mehrere Gemeinden verlangen eine Beschränkung auf maximal 230’000 jährliche Flugbewegungen.
  • Die Flughafen Zürich AG unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen zur Lärmreduktion.

Bis Mitte April hatte der Kanton Zürich Zeit, sich zu den Plänen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) am Flughafen Zürich zu äussern. Jetzt ist die Antwort auf den Entwurf des SIL-Objektblatts öffentlich. Und sie ist klar: Bei den Flügen zwischen 23 und 23.30 Uhr muss eine Verbesserung her.

Mit dem SIL wird der Rahmen gesetzt für den Betrieb am Flughafen Zürich. Es regelt also zum Beispiel, wie lange geflogen werden darf, in welche Richtung Flugzeuge zu welcher Tageszeit starten oder aus welcher Richtung sie landen dürfen. Oder wie der Bund es schreibt: «Er enthält verbindliche Vorgaben zum Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zu der Lärmbelastung, der Hindernisbegrenzung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Erschliessung eines Flugplatzes.» Das Objektblatt ist zudem Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements.

Das sagt der Regierungsrat zu den Plänen um den Flughafen Zürich

Die Aussage zur Nachtruhe ist deutlich: «Der Regierungsrat erwartet, dass es in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus zwischen 23 und 23.30 Uhr zu einer Senkung der Anzahl Flüge kommt.» Die vorgeschlagenen betrieblichen und baulichen Massnahmen zur Verbesserung der Situation werden begrüsst. Dazu gehörten die vom Volk 2024 angenommenen Pistenverlängerungen und auch höhere Tarife für zu spät startende Flugzeuge. Explizit genannt werden vom Regierungsrat auch die lärmoptimierten Abflugrouten ab den Pisten 28, 32 und 34.

Mit Blick auf mögliche Südstarts bei Bise, also über Schwamendingen, bleibt der Regierungsrat bei seiner kritischen Haltung. Diese vertrat er bereits in der Stellungnahme zum SIL-Objektblatt 2017. Damals verlangte er vom Bund, dass das Bisenkonzept zur Stabilisierung des Betriebs auf «klar definierte, messbare und nachvollziehbare Wettersituationen beschränkt bleibt und dass ein Monitoring ausgewiesen wird».

Zudem wurde die Begründung für Südstarts geradeaus bei Nebel als «nicht nachvollziehbar» erachtet. Der Regierungsrat verlangt weiterhin den Ausschluss aus dem SIL-Objektblatt. Auch sollen Südstarts geradeaus zum Zweck einer höheren Kapazität während der Hauptverkehrszeiten nicht erlaubt sein.

Generell fordert der Regierungsrat Klarheit bezüglich einer Kapazitätssteigerung. Das soll im Objektblatt festgehalten werden: Erst wenn erwiesen ist, dass die zulässigen Lärmemissionen eingehalten werden und eine Erhöhung keine Auswirkungen auf die Verspätungen am Abend hat, darf mehr geflogen werden. Die baulichen und betrieblichen Massnahmen würden somit nicht automatisch zu mehr geplanten Starts und Landungen pro Stunde führen.

Die Nachtflüge als grösster Streitpunkt

An den Starts und Landungen nach 23 Uhr scheiden sich die Geister besonders stark. Der Regierungsrat nennt das vorliegende Mengengerüst «nicht nachvollziehbar». Zur Erinnerung: Bundesrat Albert Rösti fordert, die Betriebszeit soll bis 23.30 Uhr per Besitzstandsgarantie gesetzlich verankert werden.

Der Regierungsrat argumentiert nun, dass für die Berechnung des Gebiets mit Lärmauswirkungen seitens Bund von 3200 Flugbewegungen zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ausgegangen werde. «Eine Zahl, die der Flughafenpolitik des Kantons Zürich widerspricht», heisst es in der Mitteilung. Denn gemäss dem kantonalen Flughafengesetz wirke man darauf hin, dass eine Nachtflugsperre von sieben Stunden eingehalten werde. «Wir erwarten deshalb, dass die Planung und die Vergabe von Start- und Landerechten für die erste Nachtstunde darauf ausgerichtet werden, dass der Verkehr im Regelfall vor 23 Uhr bewältigt werden kann.»

Dabei soll eine Balance zwischen dem Betrieb des Drehkreuzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach ungestörter Nachtruhe gewahrt werden. «Mehr Nachtflüge würden die Zahl der im Schlaf gestörten Personen deutlich erhöhen und den Bemühungen zur Einhaltung des Zürcher Fluglärm-Indexes zuwiderlaufen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Der Regierungsrat fordert daher, dass das Mengengerüst für die Berechnung des Lärmbelastungsgebiets in der zweiten Nachtstunde deutlich reduziert wird.

Was am SIL-Objektblatt schon kritisiert wurde

Mehrere Gemeinden rund um den Flughafen Zürich und verschiedene Verbände haben sich ebenfalls zum SIL-Objektblatt geäussert. Den Gemeinden stand dazu Zeit bis zum 14. Februar zu. Die Bevölkerung konnte sich ebenfalls äussern – bis zum 31. Januar 2025, die betroffenen Gemeinden und Planungsregionen konnten dies bis zum 14. Februar 2025. Kritisiert wurde von Verbänden und Gemeinden vor allem die vom Bazl vorgeschlagene Betriebszeit. Im Rahmen einer Besitzsstandsgarantie soll bis 23.30 Uhr geflogen werden dürfen. Gegenwärtig gilt: Flüge dürfen bis 23 Uhr geplant werden. Danach ist eine halbe Stunde für den bewilligungsfreien Abbau von Verspätungen vorgesehen.

Gegen die Fliegerei bis 23.30 Uhr wehren sich aber mehrere Gemeinden und Verbände und fordern Flüge nur bis 23 Uhr. Unabhängig davon fordert eine kantonale Initiative ebenfalls eine Nachtflugsperre zwischen 23 und 6 Uhr. Alles immer mit Ausnahmen wie Rettungsflügen. Durch viele Gemeinden wird ausserdem eine Beschränkung der jährlichen Flugbewegungen auf maximal 230’000 gefordert. Und aus dem Süden sowie der Stadt Zürich werden die geplanten Südstarts kritisiert. Eine oft erhobene Forderung ist zudem die Sistierung des SIL-Verfahrens.

Aus Deutschland kam am 14. März die Forderung nach einem besseren Schutz vor Lärm. Dahinter stehen vier Landkreise.

Was die Befürworter sagen

Zu den Befürwortern des SIL-Objektblatts gehört die Flughafen Zürich AG selbst. Aus Sicht der dortigen Verantwortlichen ist zentral, dass die im SIL-Objektblatt empfohlenen Massnahmen zügig umgesetzt werden. Das sei nötig für eine Verbesserung der Lärmsituation in der Nacht. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem die Pistenverlängerungen. Diese ermöglichen mehr Flüge tagsüber, wodurch weniger Verspätungen auflaufen sollen.

Die Flughafen Zürich AG merkt aber auch an: «Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und der guten internationalen Erreichbarkeit sind die aktuellen Betriebszeiten wesentlich. Die klarere Formulierung zu den Betriebszeiten ist zu begrüssen. Sie beugt Fehlinterpretationen vor.» Gemeint ist eben die Besitzstandsgarantie mit Flugzeiten zwischen 6 und 23.30 Uhr.

Das Komitee Weltoffenes Zürich fordert eine schnelle Umsetzung des SIL und der vorgeschlagenen Änderungen auf dem zugehörigen Objektblatt.

Wie es nun weitergeht für den Flughafen Zürich

Die Anhörung und Mitwirkung im SIL-Verfahren ist nun beendet. Jetzt wertet das Bazl die Eingaben aus. Dann wird das bereinigte Objektblatt dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Das Bazl ist hier optimistisch: Voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 soll es so weit sein, und der Bundesrat soll das Objektblatt verabschieden.

In welchem Fall das SIL-Verfahren wie von mehreren Gemeinden und Verbänden sistiert würde, ist unklar. Christian Schubert, stellvertretender Leiter Kommunikation beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), erklärte gegenüber dieser Redaktion aber die Folgen, die eine solche Sistierung nach sich ziehen würde. «Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Überprüfung der Lärmbelastung zwischen 22 Uhr und Mitternacht könnte nicht schon 2025 abgeschlossen werden.» Das würde die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen verzögern. Wie lange, ist allerdings ebenfalls unklar.