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Zukunft des Flugverkehrs
Muss der Bund jetzt seine Pläne für den Flughafen Zürich sistieren?

Wann darf am Flughafen Zürich gestartet und gelandet werden? Das wird im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt festgelegt. Ein Vorschlag des Bundes wird von den Gemeinden aber nicht goutiert.
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In Kürze:
  • Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt provoziert kontroverse Stellungnahmen der Gemeinden.
  • Diese fordern teils eine strikte Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr.
  • Das Fluglärmforum Süd wehrt sich gegen Südstarts geradeaus.
  • Verzögerungen beim SIL-Prozess könnten Sicherheitsmassnahmen beeinträchtigen.

Der zukünftige Betrieb am Flughafen Zürich sorgt schon in der Gegenwart für Streit. Dies lässt sich aus den Stellungnahmen der Gemeinden und Schutzverbände zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) erkennen. Gemeinden hatten bis am 14. Februar Zeit, sich zu äussern. Der SIL regelt, wie und zu welchen Tages- oder Nachtzeiten in Zukunft gestartet und gelandet werden soll. Und da gehen die Meinungen in entgegengesetzte Richtungen.

Während das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Besitzstandsgarantie mit Betriebszeiten von 6 bis 23.30 Uhr vorschlägt, fordern mehrere Gemeinden eine strikte Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr. Auch eine Beschränkung auf 230’000 Starts und Landungen pro Jahr wird von gewissen Gemeinden gefordert – 2024 wurden 256’000 Starts und Landungen gezählt. Das Fluglärmforum Süd, welches Gemeinden im Osten und Süden vertritt, wehrt sich gegen Südstarts geradeaus.

Und: Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich (SBFZ) sowie die Region Ost samt der Stadt Winterthur fordern eine Sistierung des SIL, bis neue Lärmgrenzwerte definiert sind.

Was die Folgen einer Sistierung des SIL wären

Doch was würde eine solche Sistierung bedeuten? Christian Schubert, stellvertretender Leiter Kommunikation beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), antwortet: «Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Überprüfung der Lärmbelastung zwischen 22 Uhr und Mitternacht könnte nicht schon 2025 abgeschlossen werden.» Auch würde sich laut Schubert «die überfällige Umsetzung wichtiger Sicherheitsmassnahmen weiter verzögern».

Wie gross diese Verzögerungen wären, lasse sich aber nicht abschätzen, Denn es sei unklar, bis wann welche Entscheide über eine Anpassung der Lärmgrenzwerte getroffen werden. «Abgesehen davon müsste der Bundesrat dafür die Lärmschutzverordnung (LSV) anpassen.»

Würde die Lärmschutzverordnung geändert und würden die heutigen Grenzwerte verändert, müsste der SIL möglicherweise erneut öffentlich aufgelegt werden. Dies, sofern grundlegende Änderungen im Objektblatt vorgenommen würden. Ab welchem Punkt das der Fall wäre, wird seitens Bazl allerdings nicht ausgeführt.

Vorderhand wird das Bazl nun die Stellungnahmen auswerten und noch jene der Kantone abwarten, die bis Mitte April eintreffen. Dann werden inhaltliche Anpassungen geprüft.