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Entscheid im Fall Flückiger
Schweizer Dopingfahnder verzichten auf Gang ans CAS

Mathias Flueckiger, of Switzerland, competes in the men's mountain bike race, at the 2024 Summer Olympics, Monday, July 29, 2024, in Elancourt, France. (AP Photo/Ricardo Mazalan).
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2022 wurde bei Mathias Flückiger die verbotene Substanz Zeranol entdeckt. Der Mountainbiker wurde provisorisch gesperrt, durfte nicht an die Europa- und die Weltmeisterschaft. Rund zwei Jahre später wurde er freigesprochen. Die Urinprobe war nicht korrekt durchgeführt geworden.

Swiss Sport Integrity (SSI) hielt die Probe als verwertbar. Daran hält SSI fest. Doch die Organisation schreibt am Mittwoch, dass sie den Fall nicht ans Internationale Sportgericht CAS weiterziehen werde.

Sie schreibt in einer Mitteilung: «In diese Entscheidung eingeflossen sind u.a. die bereits sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken sowie die hohen zu erwartenden Kosten eines solch komplexen und langwierigen CAS-Verfahrens. Swiss Sport Integrity ist der Ansicht, dass die Integrität des Sports durch diesen Entscheid nicht beeinträchtigt ist.»

Flückiger selbst schreibt in einer Mitteilung, dass er wenig überrascht, aber immer noch enttäuscht sei: «Die Tatsache, dass keine der involvierten Institutionen bis heute eigene Fehler eingestehen und jegliche Einsicht auf eigenes Fehlverhalten vermissen lassen, ist nicht nur enttäuschend, sondern erschütternd.»

Zwei Instanzen können Flückigers Fall noch anfechten: Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die Union Cycliste Internationale (UCI).