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Corona-Massnahmen am Arbeitsplatz
Firmen schaffen Fakten, bevor der Bundesrat entscheidet

Arbeiten bald alle nur noch mit Maske – oder lieber wieder ganz im Homeoffice? Der Bundesrat will voraussichtlich am Freitag über Massnahmen entscheiden. 
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Fast täglich steigen die Corona-Infektionszahlen, hinzu kommen beunruhigende Nachrichten über die Verbreitung der neuen Virusvariante Omikron. Viele Schweizer Unternehmen haben daher bereits von sich aus die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz verschärft – noch bevor der Bundesrat final über mögliche neue Regeln entscheidet. Etliche Grosskonzerne haben ihre Mitarbeitenden bereits vergangene Woche wieder ins Homeoffice beordert, wie eine Umfrage dieser Redaktion zeigt. Andere wiederum weiteten die Maskenpflicht im Betrieb aus.

Damit nahmen die Firmen oft bereits eine jener Varianten vorweg, die der Bundesrat im Zuge der angedachten Verschärfung vorschlägt. Im Raum stehen derzeit drei Szenarien:

  1. eine generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen,

  2. eine Homeoffice-Pflicht für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, oder

  3. eine generelle Homeoffice-Pflicht.

Bis am Mittwochabend haben zunächst Kantone, Sozialpartner sowie die zuständigen Parlamentskommissionen dem Bundesrat ihre Präferenzen mitgeteilt; dieser entscheidet am Freitag.

Homeoffice bei SBB, Swisscom und Swiss Re

Bei den Arbeitgebern zeichnet sich eine Präferenz für die Varianten 1 und 3 ab – also Maskenpflicht oder Homeoffice für alle. Grosskonzerne wie die SBB, Swiss Re, Swisscom, die Post und die Zurich-Versicherung haben ihren Beschäftigten jüngst empfohlen, wieder von zu Hause aus zu arbeiten. Bei Roche gilt das vorerst für die Standorte in Basel und Kaiseraugst AG.

Von einer Pflicht sprechen die Unternehmen bislang jedoch nicht. Denn fast überall gibt es Ausnahmen von der Homeoffice-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von zu Hause aus arbeiten können oder wollen. Unterstützung findet die Wiedereinführung einer vorübergehenden Homeoffice-Pflicht bei der Angestelltenorganisation Kaufmännischer Verband, der sich in der Konsultation dafür starkgemacht hat.

Coop würde generelle Maskenpflicht bevorzugen

Auch eine generelle Maskenpflicht für alle Beschäftigten halten manche Firmen für einen gangbaren Weg. Coop etwa präferiere für seine Verwaltungsangestellten grundsätzlich diese Variante, da sie umsetzbar sei, erklärte eine Sprecherin. Bei Coop gelte in den Büros seit geraumer Zeit eine Maskenpflicht.

Auch die Post hat diese Variante bereits vorweggenommen. Laut einem Sprecher müssen ihre Mitarbeitenden in Innenräumen künftig auch am Arbeitsplatz eine Maske tragen, wenn mehr als eine Person im selben Raum ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich in der Konsultation für eine Maskenpflicht eingesetzt – auch wenn er grundsätzlich der Meinung ist, dass keine Verschärfung nötig sei, weil die bestehenden Massnahmen gut funktionierten. Eine Homeoffice-Pflicht lehnt der Verband ab. Auch der Gewerbeverband lehnt eine Verschärfung der Massnahmen ab.

«Wer geimpft ist und wer nicht, können wir als Arbeitgeberin nicht kontrollieren.»

Ein Sprecher der Post

Wenig Zuspruch gab es für die zweite Variante: Sie kommt einer 2-G-Regel am Arbeitsplatz nahe. Dabei sollen nur noch jene Zutritt erhalten, die geimpft oder genesen sind – alle anderen müssen ins Homeoffice. Wer von diesen nicht ins Homeoffice kann, muss in Innenräumen stets eine Maske tragen. Ausnahmen gibt es nur für Arbeitgeber, die über ein funktionierendes System für laufende Tests verfügen.

Doch viele Firmen scheuen sich davor, ihre Mitarbeitenden nach dem Impfstatus zu fragen. Der Post-Sprecher etwa erklärte: «Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lassen will, ist privat. Die Post respektiert die Privatsphäre ihrer Mitarbeitenden. Wer also geimpft ist und wer nicht, können wir als Arbeitgeberin nicht kontrollieren.»

Bei einem grossen Arbeitgeber in Zürich, der nicht genannt werden will, hält man die Regelung für ungeeignet – auch aus praktischen Gründen. Es sei unmöglich, die Beschäftigten laufend zu kontrollieren. Sollte sich der Bundesrat dennoch für diese Variante entscheiden, könnte das darauf hinauslaufen, dass das Unternehmen von sich aus eine Maskenpflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz erlasse – um nicht zwischen geimpften und ungeimpften Mitarbeitenden unterscheiden zu müssen.

Mit Material der SDA.