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Notkredite an KMU
ETH schlägt Ausweitung der Notkredite vor

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Für sein schnelles und unkompliziertes Kreditprogramm gegen den Wirtschaftseinbruch erhielt der Bund sogar aus dem Ausland bewundernde Kommentare. Zweck war es, eine Konkurswelle zu verhindern. Die Kredite dürfen von den KMU deshalb nur zur Deckung der laufenden Betriebskosten verwendet werden.

Das sei ein Mangel, wenden jetzt drei Konjunkturforscher der ETH Zürich ein. Covid-19-Kredite sollen auch für Investitionen in die Ausrüstungen und in die Forschung und Entwicklung genutzt werden, schlagen sie vor.

Die ETH-Forscher Hans Gersbach, Heiner Mikosch und Jan-Egbert Sturm sehen hier Handlungsbedarf. Grund: In der Schweiz zeichnet sich Investitionsschwäche ab, warnen sie in ihrem am Dienstag veröffentlichten Vorschlag. Das KOF rechnet für dieses Jahr mit einer Abnahme der gesamten Ausrüstungsinvestitionen um rund 13 Prozent, während der private Konsum nur um etwa 2,5 Prozent schrumpfen dürfte. Eine «gesunde Investitionsdynamik» sei aber für die Erholung der Gesamtwirtschaft wichtig, so die KOF-Experten.

Kreditprogramm um ein Jahr verlängern

Daher schlagen die ETH-Forscher Umbauten am Kreditprogramm vor:

Das Programm wird um ein Jahr verlängert bis zum 31. Juli 2021. Die Gesamtsumme von 40 Milliarden Schweizer Franken bleibt als Obergrenze bestehen. Firmen, die in der Verlängerungsphase, beginnend ab 31. Juli 2020, einen Kredit beantragen, können diesen auch für Investitionen nutzen.

Für bereits bestehende Kredite sollen die Spielregeln grundsätzlich nicht geändert werden, erklärt Jan-Egbert Sturm auf Anfrage, das Geld darf weiterhin nur für die Deckung der laufenden Betriebskosten verwendet werden. Mit einer Ausnahme: Die KOF-Experten schlagen vor, dass bereits genehmigte, aber noch nicht vollständig in Anspruch genommene Kredite auch für Investitionen eingesetzt werden können.

Wie eine Umfrage unter Banken zeigt, haben KMU die gesprochenen Kredite im Volumen von derzeit 15,3 Milliarden Franken bis jetzt zu weniger als der Hälfte genutzt. Erste Firmen zahlen die Kredite gar wieder zurück.

Banken müssen Kreditrisiko übernehmen

Und was bedeutet der ETH-Vorschlag für die Banken? Alle neu genehmigten Kredite werden nur noch teilweise vom Bund abgesichert, so der Vorschlag. Das restliche Kreditrisiko trägt dann die Bank. Das hat zur Folge, dass Banken bei der Neuvergabe genauer hinschauen werden – schliesslich kostet sie ein allfälliger Ausfall Geld, für den die Bank in der Bilanz eine Vorsorge treffen muss.

Die KOF-Experten erwarten, dass im Zuge dieser Neuvergabe von Krediten der Staat einen immer kleineren Anteil des Ausfallrisikos tragen muss. Sie erwarten, dass der Staat bis Ende Jahr noch 70 Prozent des Risikos hat, 30 Prozent entsprechend hätten die Banken in den Büchern. Ende nächsten Jahres soll der Risikoanteil der Banken auf 50 Prozent steigen.

Die angefragten Grossbanken UBS und Credit Suisse wollten den Vorschlag noch im Detail prüfen, bevor sie dazu Stellung nehmen.

Der erwünschte Strukturwandel wird nicht behindert, sondern eher gefördert.

Die KOF-Experten halten die Übertragung des Ausfallrisikos auf die Banken für nötig: Denn so sei sichergestellt, dass nur Investitionsprojekte für tragfähige Geschäftsmodelle finanziert werden. Firmen, die dem nicht genügen, würden aus dem Programm fallen. «Der erwünschte Strukturwandel wird mit diesem Programm nicht behindert, sondern eher gefördert», heisst es im Papier.

Und sollte es trotz allem zu einer andauernden Investitionskrise kommen, schlagen die Autoren zusätzliche Massnahmen vor, die allerdings befristet sein sollten. Sie denken dabei an steuerliche Entlastungen, an schnellere Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen und an eine finanzielle Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Für den Staat kämen diese Massnahmen wegen direkter Einnahmeausfälle allerdings deutlich teurer zu stehen als die jetzt vorgeschlagenen Anpassungen des Kreditprogramms, halten die Autoren fest.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco erklärt, dass man sich derzeit nicht zu den Vorschlägen äussern könne. Der Bundesrat werde seinen Lösungsansatz im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zum Covid-19-Solidarbürgschaften-Gesetz darlegen, erklärte ein Sprecher.