Regeln des Eurovision Song ContestWer kommt direkt ins ESC-Finale und wie funktioniert das Voting?
Der Regelkatalog ist lang und detailliert. Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das TV-Spektakel.

- Am ESC dürfen Länder teilnehmen, die sowohl bei der UNO als auch bei der EBU Mitglied sind.
- Die «Big 5» und der Gastgeber sind ohne Vorausscheidung direkt für das Finale zugelassen.
- Im Halbfinal wird nur mit Televoting abgestimmt.
Welche Länder nehmen am ESC teil?
Damit ein Land teilnehmen darf, muss es von der UNO als eigenständiger Staat anerkannt und Mitglied der Europäischen Rundfunkunion (EBU) sein. Diese setzt sich aus 68 öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in 56 Ländern zusammen. Sie liegen nicht nur auf europäischem Boden, sondern auch in Nordafrika und dem Nahen Osten. Hinzu kommen assoziierte Mitglieder – darum darf beispielsweise auch Australien seit 2015 am ESC teilnehmen, obwohl es fernab des Mittelmeers liegt.
Wie qualifiziert man sich für den Eurovision Song Contest?
Über die Jahre stiegen die Anmeldezahlen – und damit wurde der Ruf nach einem neuen Qualifikationsverfahren lauter. Seit 1990 wurden die Bedingungen immer wieder geändert, seit 2008 gilt jedoch: Es gibt zwei Vorausscheidungen (Halbfinals), an denen sich jeweils die zehn Bestplatzierten fürs Finale qualifizieren.
Wer sind die «Big 5»?
Zusätzlich zu den 20 Ländern, die sich im Halbfinal bewiesen haben, gibt es noch die sogenannten Big 5. Gemeint sind damit die fünf grössten Geldgeber des Eurovision Song Contest: Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, Spanien und seit 2011 auch Italien. Gemeinsam mit der Gewinnerin des Vorjahres sind die Big 5 automatisch, sprich ohne Vorentscheid, für das Finale zugelassen.
Wie funktioniert das Voting am ESC?
Am ESC gibt es zwei Arten von Voting: Das Televoting und jenes der Jury. Jedes teilnehmende Land stellt eine Jury, die aus fünf Personen mit Berufshintergrund Hörfunkmoderator, Musiker, Komponist, Songtexter oder Produzent besteht. Die Jurymitglieder dürfen in den zwei Jahren zuvor nicht schon in der Jury gesessen haben, müssen die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen und noch ein paar weitere Kriterien erfüllen.
Seit 2023 wird in den Halbfinals nur noch über das Televoting bestimmt, wer weiterkommt. Neu dürfen zudem auch Zuschauer aus Ländern, die nicht am ESC teilnehmen, ihre Stimme abgeben. Nicht per Telefon, sondern in einer kostenpflichtigen Onlineabstimmung, deren Ergebnis bei der Auszählung als «Rest of the World» zusammengefasst wird.
Im Finale dann zählt auch die Meinung der Fachjury. Das Fazit der beiden Jurys wird ungefähr gleich gewichtet. Das letzte Wort bezüglich Stimmverhältnis und der daraus resultierenden Gewichtung behält sich jedoch die EBU vor.
Grundsätzlich kann jedes Land einem anderen – sich selbst ausgenommen – insgesamt 24 Punkte geben, 12 durch die Fachjury und 12 durch das Televoting. Wenn zwei Länder auf die gleiche Punktzahl kommen, gewinnt, wer die höhere Zuschauerbewertung erhalten hat.
Wie wird die Reihenfolge der Auftritte bestimmt?
Neuerdings bestimmen gänzlich die Produzenten, in welcher Reihenfolge die Teilnehmenden ihre Songs in den Halbfinals und im grossen Finale performen.
Für die Halbfinals ziehen alle Länder ein Los, welches sie entweder in der ersten oder der zweiten Hälfte der Show platziert. Für die genaue Reihenfolge sind dann die Produzenten zuständig, die abwägen, welches Programm dramaturgisch am meisten Sinn ergibt.
Für den Final werden analog zum Halbfinal Lose gezogen, nur dass es dieses Mal noch eine dritte Kategorie namens «Producer’s Choice» gibt. Die Länder in der dritten Sektion dürfen von den Produzenten des Eurovision Song Contest in der ersten oder zweiten Hälfte der Sendung frei platziert werden.
Einzig für das Gastgeberland gibt es eine besondere Regel: Da es sowieso im Finale dabei ist, zieht es per Los direkt seine Startposition. Die Schweiz wird also bereits Mitte März wissen, wann genau ihr Auftritt stattfinden wird.
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