Offenere GrenzenErlaubtes Hin und Her
Unverheiratete Paare dürfen über die Grenze, auch Verwandtenbesuche werden wieder möglich. Was in Richtung Norden und Osten gilt, bleibt für Frankreich und Italien noch verboten.
«Ich gehe meinen Freund besuchen»: Wer mit dieser Begründung einen Grenzbeamten davon zu überzeugen suchte, nach Deutschland oder Österreich einreisen zu dürfen, biss bis anhin auf Granit. Ab Samstag gilt nun aber: freie Fahrt. Onkel, Tanten, Cousinen, auch Konkubinatspartnerinnen und -partner können sich grenzüberschreitend wieder treffen. Auch dürfen ab Samstag Menschen die Landesgrenzen zwischen den drei mehrheitlich deutschsprachigen Ländern überqueren, die einen Schrebergarten besitzen, Landwirtschaft betreiben, Tiere versorgen oder Hochzeiten und Beerdigungen besuchen müssen oder wollen. Dies gaben Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, und Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, am Freitag vor den Medien bekannt.
Unterschiedliche Kadenz
Die Schrittkadenz bei den Grenzöffnungen erhöht sich unterschiedlich, je nach Himmelsrichtung.
Die teilweise Reisefreiheit sei nach intensiven Gesprächen auf Staatssekretär-Ebene beschlossen worden, bestätigte Gattiker am Freitag. Frankreich ist vom erleichterten Ein- und Ausreiseregime vorläufig noch ausgenommen. Hier gilt vorderhand weiterhin der bekannte Öffnungstermin vom 15. Juni. Es sei aber auch mit dem westlichen Nachbarland geplant, die Grenzen schrittweise bis Mitte Juni zu öffnen. Dies deutet auf ebenfalls frühere Lockerungen im Grenzregime mit den Franzosen hin. Wann dies konkret der Fall sein wird, ist behördlich aber noch nicht abgemacht. Für Italien gelte ohnehin eine andere Regelung, sagte Gattiker, weil der südliche Nachbar von der Corona-Pandemie stärker betroffen sei.
Die Lockerung der Grenzkontrollen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich erfolgt parallel mit dem Abzug der Infanterie der Schweizer Armee aus dem Grenzraum. Rein touristische Reisegründe bleiben untersagt.
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