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AboSchrumpfendes Immobilienangebot
Erben ist oft der einzige Weg, an Wohneigentum zu kommen – doch er birgt Tücken

Wohneigentum können sich nur wenige Schweizerinnen und Schweizer leisten. Wer erbt, hat Glück – solange es nicht zum Streit mit den Geschwistern kommt.
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Es ist ein Fall, wie er im Lehrbuch fürs Erbrecht stehen könnte: Zwei Schwestern erben ein Mehrfamilienhaus. Eine der beiden wohnt bereits dort und kümmert sich um die Verwaltung der Liegenschaft. Ihre Schwester möchte das Haus nun verkaufen – und das zu einem Preis, den ihre im Haus lebende Schwester nicht zahlen kann. Es kommt zum Streit.

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