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Meinung

Verbot der Eizellspende
Der heutige Fortpflanzungs­tourismus ist ein unhaltbarer Zustand

GYN A.R.T. Kinderwunsche Klinik in Zuerich, fotogrfaiert am 27. Maerz 2015.


Eizellen werden aus Flüssigkeit geholt.

(KEYSTONE/Gaetan Bally).
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Jahr für Jahr gehen Hunderte Schweizer Paare für eine Eizellspende ins Ausland. Wie viele es genau sind, weiss niemand: Wegen der restriktiven Schweizer Gesetzgebung sprechen sich viele Frauen gar nicht erst mit einer Ärztin oder einem Arzt ab, bevor sie für die Behandlung in ein Land wie Spanien oder Tschechien reisen. Auch berichten betroffene Paare teils von Schwierigkeiten, überhaupt eine Fachperson in der Schweiz zu finden, die sie beraten kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Aus ethischer Sicht ist die Eizellspende gleich einzuordnen wie die bereits legale Samenspende: Eine zur Fortpflanzung nötige Keimzelle wird entnommen und dient einem Paar zur Erfüllung von deren Kinderwunsch. Es ist keineswegs vergleichbar mit einer Leihmutterschaft, wo eine «Bauchmama» ein Baby neun Monate in sich trägt, bevor es den Eltern übergeben wird.

Das medizinische Risiko ist vertretbar

Keine Frage: Die Schwere des Eingriffs ist bei einer Eizellspende ungleich höher als bei einer Samenspende. Dennoch ist das Risiko vertretbar. Bereits heute unterziehen sich Hunderte Frauen in der Schweiz exakt diesem Eingriff – sei es für eine künstliche Befruchtung oder das Einfrieren eigener Eizellen. Ob letztlich ein altruistisches oder finanzielles Motiv zur Spende führt, darf keine Rolle spielen: Es ist jeder erwachsenen Frau zuzutrauen, solch einen Entscheid selbstbestimmt und in Eigenverantwortung zu fällen.

Der Bundesrat arbeitet nun an einem Gesetz zur Legalisierung. Er hat es in der Hand, die Rechte der Spenderinnen und der Kinder bestmöglich zu schützen. Den Kindern soll es möglich sein, im Erwachsenenalter mit ihrer genetischen Mutter in Kontakt zu treten. Diese Spenderinnen sollen von Anfang an genau informiert werden, worauf  sie sich einlassen und welches die potenziellen Risiken sind. Die Schweiz kann in dieser Hinsicht einen besseren Schutz leisten, als dies heute andere europäische Länder tun.

Von einer Schweizer Gesetzeslösung würden letztlich also alle profitieren: betroffene Paare, deren Kinder – aber auch die Spenderinnen.