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Einreise aus Italien nur noch mit Bewilligung

Basler Grenzwächter am Grenzübergang Lysbuechel. An der Nordgrenze der Schweiz gilt noch nicht das gleich strenge Kontrollregime wie an der Grenze im Süden zu Italien. Foto: Georgios Kefalas (Keystone)
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Der Bundesrat hat entschieden, dass an sämtlichen Grenzen mit sofortiger Wirkung «lageabhängig» wieder Kontrollen durchgeführt werden. Das verschärfte Regime gilt vorläufig über einen Zeitraum von sechs Monaten. Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) hat – wie im Schengener Grenzkodex vorgeschrieben – die EU-Kommission über diesen Schritt ins Bild gesetzt.

Die Umschreibung «lageabhängig» bedeutet: Das Innendepartement, mit Gesundheitsminister Alain Berset (SP) an der Spitze, führt eine Länder- und Regionenliste. Auf dieser Liste werden Risikogebiete und ganze Risikoländer festgehalten. Auf der aktuellen Liste figuriert bisher nur Italien.

Die Einreisebedingungen, die ab heute für Italien gelten, sind unmissverständlich. Grundsätzlich ist die Einreise in die Schweiz verboten. Ausnahmen gelten für Personen mit Schweizer Pass und Ausländerinnen und Ausländer mit gültigen Aufenthaltsbewilligungen. Ebenfalls ins Land gelassen wird, wer ein Visum hat oder die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung. Erlaubt sind auch Transitreisen, gewerbliche Warentransporte oder Einreisen aus beruflichen Gründen. Dieser letzte Punkt betrifft insbesondere Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die eine entsprechende Bescheinigung dabei haben müssen.

Neue Risikoländer

Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte dazu, dass die Reisebeschränkungen, diezurzeit für Italien gelten, künftig auch für andere Nachbarländer gelten könnten. «Momentan ist Italien ein Risikoland, wir haben da eine ganz andere Situation als beispielsweise in Frankreich», sagte Keller-Sutter. Das solle aber nicht heissen, dass nicht auch für Frankreich oder Deutschland strengere Massnahmen gelten können. «Wenn ein anderes Land zu einem Risikoland wird, kann die Verordnung auch da angewendet werden.»

Die vom Bundesrat am Freitag in Kraft gesetzte Verordnung lässt es auch zu, dass der Luftverkehr aus Risikoländern ausgesetzt wird. Zuständig dafür ist ebenfalls das Innendepartement (EDI). Die neue Verordnung des Bundesrats gilt grundsätzlich auch für die Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen. Welches dort die konkreten Massnahmen sein werden, muss das Innendepartement in Absprache mit dem Aussendepartement erst noch festlegen.

Verzicht aufs Fiebermessen

Bilder, wie sie teils vom Ausland her bekannt sind, wird es in der Schweiz nicht geben. Demnach gehört der Fiebermesser nicht zur neuen Ausrüstung der Grenzwache. Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit bestätigte am Freitag, dass bei Grenzübertritten kein Fieber gemessen werde. Dies sei keine effiziente Massnahme. Zudem sei es zu spät, bei jemandem erst dann eine Infektion festzustellen, wenn Fieber festgestellt werde. Hier müsse man ehrlich sein. Wer Fieber habe, sollte sowieso nicht unterwegs sein.

Mit den Kontrollaufgaben im Rahmen der neuen Bundesratsverordnung ist heute allein das Grenzwachtkorps (GWK) mit seinen gut 2000 Angehörigen beschäftigt. Dieses hat in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis Schwerpunkte gebildet. Eine Unterstützung durch die Armee hat das GWK bisher nicht angefordert. Auf die Frage, ob dies in absehbarer Zukunft der Fall sein könnte, sagt Matthias Simmen von der Zollverwaltung, Unterstützung durch die Armee sei Teil von Zukunftsszenarien und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen der Zollverwaltung. Weiter meint er: «Im Falle von personellen Engpässen ist der Einsatz der Militärpolizei im Bereich der sicherheitspolizeilichen Aufgaben vorstellbar. Im Bereich der Logistik der Einsatz von Soldaten.»