Konsumentenärger wegen EntschädigungEine Fluglinie, die Passagiere hängen lässt
Die Smartlynx-Airline hat zwar einem Leser die ihm zustehende Entschädigung für einen stark verspäteten Flug bestätigt. Doch bei der Auszahlung hapert es.

Beim Flug eines Lesers von der spanischen Ferieninsel Gran Canaria nach Basel ist vieles schiefgelaufen. Der Abflug erfolgte mit 2,5 Stunden Verspätung. Statt in Basel landete das Flugzeug um 2 Uhr im deutschen Nürnberg. Dort mussten die Passagiere bis 5.15 Uhr im Flugzeug ausharren, das dann erst weiterflog. Aufgrund der grossen Verspätung haben der Leser und seine Frau rechtlich Anspruch auf eine Entschädigung von je rund 400 Franken. Die verantwortliche lettische Airline Smartlynx hat das sogar schriftlich bestätigt, das Geld aber nach einem Jahr noch nicht überwiesen.
Die lettische Fluggesellschaft Smartlynx sorgte schon verschiedentlich für negative Schlagzeilen. Der Anspruch des Lesers ist unbestritten und wird von Simon Sommer, Jurist beim Fluggastrechte-Portal cancelled.ch, bestätigt.
Auch bei cancelled.ch beschweren sich immer wieder Passagiere, die mit dieser Airline schlechte Erfahrungen gemacht haben. Früher habe Smartlynx Fluggäste öfters schlecht informiert und sei auf Reklamationen kaum eingegangen, sagt Sommer. «Heute reagiert Smartlynx zwar, doch häufig erhalten Fluggäste nichtssagende Antworten oder leere Zahlungsversprechen.»
Zusätzlich erschwert wird die rechtliche Handhabe, weil es drei mögliche Gerichtsstände gibt, die sich alle im Ausland befinden.
Dass die Airline den Anspruch auf eine Entschädigung bestätigt, macht es schwieriger, rechtlich gegen sie vorzugehen. Sie spielt damit auf Zeit.
Zusätzlich erschwert wird die rechtliche Handhabe, weil es drei mögliche Gerichtsstände gibt, die sich alle im Ausland befinden. Für den Zielflughafen Basel-Mülhausen gilt Frankreich als Gerichtsstandort. In Spanien könnte sich der Leser an die dortige Flugaufsichtsbehörde Aesa wenden. Diese könnte Smartlynx zwar büssen, aber auch keine Kompensationszahlung durchsetzen. Eine solche müsste der Leser separat vor einem spanischen Gericht einklagen. Als dritte Option bliebe ein rechtliches Vorgehen am Hauptsitz von Smartlynx in Lettland.
Der Leser hat seine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Doch auch diese hat kapituliert: Nach ersten Ermittlungen verzichtete sie auf ein kompliziertes Verfahren mit ungewissem Ausgang und bezahlte stattdessen dem Leser und seiner Frau je 300 Franken. Sie müssten dies der Versicherung zurückerstatten, falls Smartlynx die Entschädigung doch noch überweist.
Aufgrund der hohen Hürden bleibt der Verdacht, dass es die Airline bewusst darauf ankommen lässt, dass betroffene Fluggäste ihr Recht auf eine Entschädigung am Ende nicht durchsetzen. Eine Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung vermag solche Zweifel nicht zu zerstreuen. So entschuldigt sich die Airline für die Unannehmlichkeiten und versichert, dass sie in letzter Zeit mehr Ressourcen investiere, «um den Kommunikationsprozess bei verspäteten oder annullierten Flügen zu verbessern».
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