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Meinung

Leitartikel zur Abstimmung über Efas
Wer Nein stimmt, riskiert noch höhere Prämien

Jose Alejandro Aguirre, Leitender Arzt Insitut fuer Anesthesie, demonstriert fuer die Medien eine gestellte Behandlung im neuen ambulanten Zentrum des Stadtspital Zuerich an der Europaalle anlaesslich einer Medienbesichtigung am Donnerstag, 19. Januar 2023 in Zuerich. Der auf ambulante Medizin ausgerichtete Standort des Stadtspitals Zuerich wird im Februar 2023 in Betrieb genommen werden.(KEYSTONE/Michael Buholzer)
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14 Jahre hat das Parlament gebraucht, um sich auf die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen (Efas) zu einigen. Nun stimmen wir darüber ab. Künftig sollen die Krankenkassen immer gut drei Viertel aller Behandlungskosten übernehmen – und die Kantone das restliche Viertel. Diese Kostenaufteilung gilt unabhängig davon, ob jemand ambulant oder stationär (also mit Spitalübernachtung) behandelt wurde. Heute zahlen die Kantone nur bei stationären Spitalbehandlungen.

Das Entwickeln der einfachen Formel hat derart lange gedauert, weil die Kantone auch die Kosten der Langzeitpflege dem neuen Verteilschlüssel unterstellen wollten. Wogegen sich die Kassen lange wehrten. Herausgekommen ist ein gut eidgenössischer Kompromiss: Die Pflege wird erst vier Jahre nach Einführung der Reform nach dem neuen Kostenteiler abgerechnet.

Kantone zahlen endlich auch im Ambulatorium

Dieser führt endlich dazu, dass die Kantone den am stärksten wachsenden Kostenblock im Gesundheitswesen mitfinanzieren müssen – nämlich die ambulanten Behandlungen in den Arztpraxen und Spitälern. Dies entlastet die Prämienzahlenden mittel- und langfristig. Denn der medizinische Fortschritt ermöglicht, immer mehr Behandlungen ambulant durchzuführen – ohne Übernachtung im Spital. Die Schweiz hinkt zwar bei dieser Ambulantisierung hinterher. Aber die Entwicklung findet auch bei uns statt, mit oder ohne Efas.

Scheitert diese Reform, geht die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich weiterhin voll zulasten der Prämienzahlenden, die heute 100 Prozent dieser Kosten tragen. Dank Efas müssen sich die Kantone beteiligen. Sie haben dadurch ein direktes Interesse, dass die ambulanten Kosten nicht übermässig steigen. Sie werden also stärker darum besorgt sein, dass sich in den grossen Zentren nicht noch mehr Spezialarztpraxen ansiedeln und gleichzeitig das ambulante Angebot in den Spitälern unkontrolliert wächst.

Schub für kostenbewusste Ärztenetze

Gleichzeitig erhalten die Krankenversicherer einen stärkeren Anreiz, die Versorgung von Chronischkranken in Netzwerken besser zu koordinieren. Solche Versicherungsmodelle gehen über das klassische Hausarztmodell hinaus. Die angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte arbeiten nach Budgetvorgaben und Qualitätszielen. Das spart Kosten und erhöht die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Die tieferen Kosten können die Kassen als Prämienrabatte weitergeben. Laut Branchenexperten dürften sie bis zu 25 Prozent betragen.

Dennoch bekämpfen die Gewerkschaften die Reform, was bedauerlich ist. Sie kritisieren vor allem, dass sich die Krankenkassen künftig stärker an den Kosten der Pflege zu Hause und in den Heimen beteiligen müssten – während die Kantone in diesem aus demografischen Gründen stark wachsenden Bereich entlastet würden. Das ist nicht falsch. Aber es hilft, sich die Grössenordnungen vor Augen zu halten: Die Pflegeleistungen belaufen sich zurzeit auf rund 6 Milliarden Franken; die ambulanten Behandlungen kosten aber pro Jahr 24 Milliarden, sie machen also viel mehr aus.

Efas wird die Prämien nicht zum Sinken bringen. Aber die Reform sorgt dafür, dass die Ambulantisierung der Medizin nicht zur Hypothek für die Prämienzahlenden wird. Das ist Grund genug, um Ja zu stimmen.