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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Duftkerze führte zu Wohnungsbrand

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Es scheint, als brenne es in der Region häufiger als auch schon. Mal steht ein Kindergartenpavillon in Flammen, dann Abfallkübel, immer wieder Wohnhäuser. Brandstiftung ist eher selten bei Bränden in Häusern und Wohnungen, auch technische Ursachen kommen kaum vor. Häufiger ist «menschliches Versagen», etwa unsachgemässes Entsorgen von Zigaretten. In einem Fall in Richterswil soll eine Duftkerze schuld am Wohnungsbrand gewesen sein. Wenn die Geschichte so stimmt, ist das sehr dumm gelaufen.

Die damals 43-jährige Wohnungsmieterin gab an, dass sie im Sommer 2021 gegen 17.45 Uhr eine Duftkerze in einem Glas auf den Boden des Wohnzimmers gestellt habe. Warum sie das getan hat, bleibt ihr Geheimnis. Jedenfalls habe sie einen «dringenden Einkauf» tätigen müssen und habe darum die Wohnung kurz verlassen. Als sie zurückkam, stand das Wohnzimmer bereits in Flammen. Wie genau die Duftkerze im Glas den Brand ausgelöst haben soll, konnten auch die Spezialisten der Kantonspolizei nicht herausfinden. Fakt ist, dass die Mieterin erfolglos versuchte, den Brand zu löschen, und sich dabei eine Rauchgasvergiftung zuzog. Die Feuerwehr Richterswil bekämpfte den Brand schliesslich erfolgreich.

Das Wohnzimmer wurde stark beschädigt. Auch in einer zweiten Wohnung kam es zu Sachschaden. Schliesslich führte der Brand zu Rauch- und Russschäden im Treppenhaus. Insgesamt belief sich der Schaden auf 68’000 Franken. Die Mieterin wird wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 20 mal 210 Franken verurteilt. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse über 800 sowie die Gebühren von 800 Franken muss die Frau bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hält lapidar fest, dass ein vorsichtigerer Umgang mit Feuerquellen angebracht gewesen wäre.