Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Strafverfahren gegen zwei Winterthurer
Dünne Beweise für Mitschuld am Wiener Terroranschlag

Polizisten patrouillieren nach dem Terroranschlag vom 2. November durch die Wiener Innenstadt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Waren zwei Winterthurer in das Wiener Terrorattentat vom 2. November 2020 verwickelt? Die inzwischen 25- und 19-jährigen Schweizer wurden einen Tag nach dem Anschlag von der Kantonspolizei Zürich verhaftet, weil sie den Attentäter Kujtim F. persönlich kannten. Dieser hatte mit einer Kalaschnikow und einer Pistole in der Wiener Innenstadt wild auf Passanten und Barbesucher geschossen. Dabei wurden vier Personen getötet und mehr als zwanzig verwundet.

Die beiden Beschuldigten, Simon F. und Enis B. (Namen geändert), befinden sich seit November in Untersuchungshaft. Die anfänglich von der Zürcher Staats- beziehungsweise Jugendanwaltschaft geführten Untersuchungen wurden inzwischen von der Bundesanwaltschaft übernommen.

Sie wirft den beiden jungen Männern vor, gegen das IS-Verbotsgesetz verstossen zu haben, wie sie auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte. Ausserdem bestehe der Verdacht auf Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation und auf strafbare Vorbereitungshandlungen beziehungsweise Gehilfenschaft zu Mord. Dem 19-jährigen Enis B. werden ausserdem Gewaltdarstellungen vorgeworfen.

Keine Tonaufnahmen

Weitere Details zu den Indizien wurden nun durch ein soeben veröffentlichtes Urteil des Bundesstrafgerichts bekannt. Simon F. hatte nämlich ein Haftentlassungsgesuch gestellt, was das zuständige Zwangsmassnahmengericht aber ablehnte. Dagegen erhob er in Bellinzona Beschwerde. Das Bundesstrafgericht hatte also nicht über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, sondern ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, der die Fortführung der Untersuchungshaft rechtfertigt.

Ein erstes Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft gegen Simon F., ein Mitglied der «Jugendgruppe» der inzwischen geschlossenen An’Nur-Moschee in Winterthur, bereits 2019 eröffnet. Damals lebte der ehemalige Postangestellte und Nachwuchsfussballer mit seiner Ehefrau noch in Istanbul.

Enis B. dagegen wurde unter anderem vom rechtskräftig verurteilten Syrien-Rückkehrer Vedad L. (Name geändert) radikalisiert und erstmals im Herbst 2019 bei Razzien gegen die Islamistenszene verhaftet. Dabei wurden neben Enis B. und Vedad L. noch zehn weitere junge Männer in Polizeigewahrsam genommen, vor allem in der Region Winterthur, aber auch in Thun und Schaffhausen. Ziel der Polizei war es, die wachsende Anhängerschaft des IS und anderer Terrororganisationen vor allem in der Region Winterthur unter Kontrolle zu bringen.

In der An’Nur-Moschee verkehrten neben vielen harmlosen Muslimen auch IS-Anhänger.

Anfang 2020 wurde Simon F. von der Türkei in die Schweiz abgeschoben. Kurz darauf, im Februar 2020, zeigte er Vedad L. ein Propagandavideo mit dem Titel «Das Spalten der Köpfe», wie dem erwähnten Gerichtsurteil zu entnehmen ist. Im Sommer fuhren Simon F. und Enis B. mit dem Auto nach Wien zum späteren Attentäter Kujtim F. Sie übernachteten in dessen Wohnung und trafen sich auch mit anderen Extremisten aus Österreich und Deutschland. Die österreichischen Sicherheitskräfte beobachteten die Männer aus der Ferne, hatten die Wohnung von Kujtim F. aber nicht verwanzt, sodass keine Tonaufnahmen des trinationalen Treffens existieren.

«Enger zeitlicher Zusammenhang»

Einen Tag nach der Abreise der beiden Schweizer aus Wien fuhr Kujtim F. mit einem Gesinnungsgenossen in die benachbarte Slowakei, um sich Munition für eine Kalaschnikow zu besorgen. Dieser Versuch scheiterte zwar, doch ziehen die österreichischen Ermittler und die Bundesanwaltschaft aus diesem «engen zeitlichen Zusammenhang» den Schluss, dass Simon F. mit dem Terrorattentat vom 2. November zu tun haben könnte. Der Beschuldigte bestreitet dies vehement. In den Verhören wollte er sich aber nicht zur Reise nach Wien und seiner Beziehung zu Kujtim F. äussern. Dieser wurde schon neun Minuten nach Beginn des Attentats von Polizisten erschossen.

Am Tag vor dem Anschlag erhielt Simon F. über den bei Islamisten beliebten Messengerdienst Telegram ein Video mit der Aufforderung, all jene zu töten, die den Propheten Mohammed beleidigt hätten. Den Absender konnten die Ermittler nicht eruieren. Am 2. November folgten dann eine gute Stunde nach dem Attentat neun Videos, die Szenen der Bluttat zeigten. Auch hier konnte der Absender nicht ermittelt werden. Auf dem Mobiltelefon von Simon F. seien ausserdem ein Foto eines Stadtplans mit den eingezeichneten Tatorten und Zeitungsmeldungen zu den Ereignissen gespeichert worden, heisst es im Gerichtsurteil weiter.

Die Beweislage zu einer wie auch immer gelagerten Mitwisser- oder Mittäterschaft ist im Moment also noch ziemlich dünn. Das lässt auch das Bundesstrafgericht durchblicken, wenn es schreibt, dass der dringende Tatverdacht mit Blick auf eine Teilnahme am Attentat im derzeitigen frühen Verfahrensstadium «noch bejaht werden» könne. Der Anfangstatverdacht müsse sich aber im Verlauf der Untersuchung konkretisieren, wenn die Untersuchungshaft weiter verlängert werden solle. Damit lehnte das Gericht die Beschwerde von Simon F. ab. Der Islamist muss bis zum nächsten Haftprüfungstermin im Gefängnis bleiben.