Drohender Konkurs von Steg & Co.Das müssen Kundinnen und Kunden jetzt wissen
Steg und seine Schwestergesellschaften stellen wegen Überschuldung den Betrieb ein. Es droht ein Konkurs. Was das für die Kundschaft bedeutet.
Die Schliessung von Steg Electronics mit seinen 17 Filialen und weiteren Handelsfirmen wie etwa Techmania oder PC-Ostschweiz der Muttergesellschaft PCP.com kann Kundinnen und Kunden hart treffen. Als Grund für die Schliessung nennt die vor allem im Handel mit Unterhaltungselektronik tätige Gruppe eine «fehlende Finanzierung».
Wegen der Kündigung einer Kreditlinie von 7 Millionen Franken gebe es Liquiditätsengpässe. Bestellungen würden gelöscht, die Auslieferung könne nicht mehr gewährleistet werden, teilten die Onlinehandelsfirmen auf ihren Websites mit. Die Suche nach einer alternativen Finanzierung sei gescheitert. Somit droht ein Konkurs.
Wen es am härtesten trifft
Wenn es zum Konkurs kommt, werden Gläubiger in verschiedene Klassen aufgeteilt. Vorrang haben unter anderem Löhne von Angestellten oder deren Sozialversicherungsbeiträge. Nur wenn danach noch Geld übrig ist, werden Forderungen der dritten Klasse gedeckt. Dazu würden im vorliegenden Fall die Kundinnen und Kunden mit noch nicht ausgelieferten Bestellungen zählen. «Da sieht es oftmals gar nicht gut aus, weil für die Forderungen der dritten Klasse häufig nichts mehr vorhanden ist», sagt Rechtsanwalt Daniel Hunkeler, der auf Wirtschafts-, Vertrags- und Konkursrecht spezialisiert ist.
Anders ist die Ausgangslage, wenn eine Bestellung nicht im Voraus, sondern auf Rechnung bezahlt wird. Falls die Ware noch nicht zugestellt worden ist, kann der Kunde oder die Kundin nach Einschätzung von Hunkeler vom Kauf zurücktreten, wenn wegen des Konkurses der Händlerin Nachteile drohen. Ein typisches Beispiel für einen solchen Nachteil wäre, wenn die Kundschaft als Folge der Firmenschliessung keine Garantieleistungen mehr erhält. Wenn ein Konkurs eröffnet wird, darf die Händlerin keine Waren mehr ausliefern und könnte den Vertrag somit ihrerseits nicht mehr erfüllen. Eine Ausnahme wäre, wenn die Konkursverwaltung die Geschäfte weiterführt.
Rücktritt bei Kauf auf Rechnung?
Allenfalls gibt es Konsumentinnen und Konsumenten, die soeben Waren erhalten haben und angesichts des drohenden Konkurses lieber vom Kauf zurücktreten würden. Ein Grund könnte die Verunsicherung wegen Garantieleistungen sein. In diesem Fall rät Daniel Hunkeler, die Ware nicht zu nutzen und möglichst gar nicht erst auszupacken. «Denn ohne ein offiziell eröffnetes Konkursverfahren ist es rechtlich heikel, von einem Verkaufsgeschäft zurückzutreten», erläutert er. Wenn der Konkurs nicht mehr abgewendet werden kann, ist später eine Rückabwicklung möglich. Sonst nicht.
Die betroffenen Handelsfirmen weisen in Mitteilungen darauf hin, dass der Garantieanspruch trotz Schliessung bestehen bleibt. Kundinnen und Kunden sollen allfällige Ansprüche mit der Handelsrechnung direkt beim Hersteller anmelden. Tatsächlich werden Garantieleistungen verschiedentlich direkt über Herstellerfirmen abgewickelt. Manchmal verlangen diese neben der Rechnung auch einen Lieferschein.
Wenn diese Prozesse so sichergestellt sind, sieht auch Anwalt Daniel Hunkeler grundsätzlich kein Problem bei Garantieleistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung und Lieferschein aufbewahren. Nach einem Konkurs sind diese Papiere bei der Lieferantin nicht mehr verfügbar oder schwierig erhältlich.
Es gibt aber auch Kundinnen und Kunden, die in einer der 17 Steg-Filialen Geräte zur Reparatur abgegeben haben. Laut Hunkeler müsste Steg im Falle eines Konkurses diese Geräte – ohne Reparatur – zurückgeben.
Fehler gefunden?Jetzt melden.