AboBezahlter BetreuungsurlaubDrei Tage für die Schwester,
drei Monate für das Kind
Arbeitnehmende haben ab dem neuen Jahr Anspruch auf einen bezahlten Kurzurlaub, um kranke Angehörige zu pflegen. Für Eltern schwer kranker Kinder sind es ab Juli bis zu 14 Wochen.
Einige wenige Grossunternehmen haben ihn bereits: den bezahlten Betreuungsurlaub. Dieser erlaubt es Angestellten, mehrere Wochen freizunehmen, damit sie sich um kranke Angehörige kümmern können. Diese Betriebe sind jedoch die Ausnahme. Zwar haben auch alle übrigen Arbeitnehmenden unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf freie Tage, um ihre nächsten Angehörigen zu pflegen. Doch meist müssten sie ihren Anspruch umständlich aus dem Gesetz herleiten, zudem sei die Bezahlung nicht eindeutig geregelt, sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich.