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Rechtliche Bestimmungen für Arbeitsferien in anderen Ländern
Diese Fallstricke drohen bei Homeoffice im Ausland

Technisch mag es problemlos möglich sein, den Arbeitsplatz an einen beliebigen Ort zu verlegen. Doch arbeitsrechtlich gelten im Ausland andere Bestimmungen. 
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Im schattigen Platz unter Palmen am Notebook Kundenanfragen aus der Schweiz beantworten und dann zur Mittagspause für eine Abkühlung rasch ins Meer. Das Homeoffice im Ausland – auch Arbeitsferien genannt – wird bei Unternehmen zunehmend zum Thema. So hat beispielsweise der Reiseanbieter Kuoni einen Leitfaden erstellt, an dem sich Angestellte orientieren können, wenn sie ihr Homeoffice für eine gewisse Zeit ins Ausland verlegen wollen.

Bei einer beschränkten Dauer seien Arbeitsferien im Ausland grundsätzlich problemlos möglich, sagt Isabelle Wildhaber, Professorin für Arbeitsrecht an der Hochschule St. Gallen und Herausgeberin der kürzlich erschienenen Publikation «Handbuch Homeoffice». Bei längeren Aufenthalten stellen sich aber zusätzliche Rechtsfragen. Wildhaber empfiehlt deshalb Unternehmen, Homeoffice im Ausland auf ein Pensum von höchstens 20 Prozent zu begrenzen. Zudem sei es an den Arbeitgebern, zu kontrollieren, dass dies auch eingehalten werde.

Darf ich überhaupt Homeoffice im Ausland machen?

Grundsätzlich gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitsort. Ohne offizielle Regelung wie im Leitfaden bei Kuoni braucht es fürs Homeoffice im Ausland individuelle Absprachen. Mit Bewilligung von Vorgesetzten ist es aber durchaus möglich, vom Ausland aus zu arbeiten, falls dort die notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel stabiles Internet gewährleistet ist.

Kann ich im Ausland Probleme mit meinen Sozialversicherungen bekommen?

Selbst wenn Angestellte längere Zeit von einem anderen Ort aus ihre Arbeit verrichten, hat das momentan für sie keine Folgen bei ihrer Sozialversicherung. Denn aufgrund der Pandemie erlauben die Schweiz und andere Länder insbesondere für Grenzgänger in dieser Hinsicht mehr Flexibilität. Mit Frankreich ist diese Regelung bis auf den 15. November befristet, für alle anderen Länder bis auf Ende Jahr. Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, werden die Fristen weiter verlängert.

Wenn die Probleme der Pandemie dereinst entschärft sind, gilt jedoch wieder die alte Regelung: Wenn übers ganze Jahr mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice anfallen, müssen Grenzgänger innerhalb des EU/Efta-Raums dort auch Sozialversicherungen wie beispielsweise für die Altersvorsorge abrechnen. Das ist mit administrativem Aufwand verbunden, und die Leistungen unterscheiden sich von jenen in der Schweiz. Ausserhalb des EU/Efta-Raums sind länderspezifische Unterschiede möglich.

Kann im Ausland der Lohn sinken?

Nein, ein Unternehmen darf nicht einseitig den vertraglich vereinbarten Lohn senken, weil beispielsweise die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland tiefer sind, wie Peter Reinert, Arbeitsrechtsanwalt bei Baker McKenzie, betont. Bei längeren Arbeitsferien im Homeoffice könnten aber zusätzliche Entschädigungen etwa für den öffentlichen Verkehr, Essenspauschalen oder Parkplatzspesen zur Diskussion stehen.

Werde ich im Ausland steuerpflichtig?

In der Regel nicht. Denn grundsätzlich gilt die Steuerpflicht am Ort des Lebensmittelpunkts. Bei Familien ist das zum Beispiel der Ort, wo die Kinder in die Schule gehen.

Doch bei längeren Auslandaufenthalten kann es komplizierter werden: «Je nach Aufenthaltsland und geltendem Doppelbesteuerungsabkommen muss jeder Fall individuell beurteilt werden», sagt Reinert. Er verweist zudem auf spezielle Regelungen für Grenzgänger.

Und wenn Manager regelmässig vom Ausland aus Entscheide fällen oder Unternehmen für eine Unterkunft im Ausland Miete bezahlen, kann das als Begründung einer Betriebsstätte gelten. Die Folge: Für das Unternehmen würden im Ausland Gewinnsteuern fällig, sagt Adrian Briner, Steuerexperte bei der Anwaltskanzlei Vischer in Basel.

Geniessen Angestellte im Ausland arbeitsrechtlich einen gleich guten Schutz?

Nein. Die Schutzbestimmungen gemäss Arbeitsgesetz gelten im ausländischen Homeoffice grundsätzlich nicht, wie Isabelle Wildhaber erläutert. Sie rät aber Schweizer Unternehmen, ihre Angestellten aufzufordern, die schweizerischen Bestimmungen wie zum Beispiel das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot auch im Ausland einzuhalten. Zudem müssten Firmen auf allenfalls strengere arbeitsrechtliche Vorgaben des Aufenthaltslandes hinweisen.

Welche Schutzbestimmungen müssen im Homeoffice eingehalten werden?

Zum Beispiel das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot muss nach schweizerischem Recht ebenso im Homeoffice eingehalten werden. Als Nachtarbeit gilt in der Regel eine Tätigkeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Sonntagsarbeit erstreckt sich auf die Zeit von 24 Stunden ab Samstag, 23 Uhr. Der Arbeitgeber sei verpflichtet, einzugreifen, wenn Angestellte beispielsweise nachts Mails verschicken, sagt Isabelle Wildhaber.

Welches Recht gilt im Ausland bei einem Konflikt mit dem Arbeitgeber?

Kommt es zwischen Angestellten und Unternehmen zu einem Rechtsstreit, kann es bei Homeoffice im Ausland für Arbeitgeber sehr kompliziert werden. «Angestellte könnten in diesem Fall unter Umständen wählen, ob sie in der Schweiz nach Schweizer Recht oder im Ausland nach ausländischem Recht klagen wollen», sagt Arbeitsrechtsexperte Peter Reinert. Im Ausland könnten Gerichte auch ihr nationales Recht anwenden. «Das könnte dazu führen, dass Mitarbeitende auf einmal Ansprüche geltend machen, an die das Unternehmen gar nie gedacht hat, wie Entschädigungen für Überstunden», ergänzt Reinert.

Sind bei Arbeit in einem anderen Land spezielle Datenschutzvorschriften zu beachten?

Auch im Ausland sind die in der Schweiz gültigen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Isabelle Wildhaber von der Hochschule St. Gallen misst dem bei Arbeitsferien im Ausland sogar besondere Bedeutung zu. Schutz vor unbefugtem Zugriff auf den Rechner, verschlüsseltes WLAN und geschützte Kommunikationskanäle im Internet sollten zum Standard gehören. Heikel ist aber auch, wenn Angestellte im Ausland Personaldaten verwalten: Laut Wildhaber kann es dabei zu Verstössen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung kommen.