Arbeiten von daheimBei Dauer-Homeoffice droht Grenzgängern die Steuerfalle
Banken rufen Angestellte nach London zurück, um Steuerpflichten im Ausland zu umgehen. Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich mit Job in der Schweiz profitieren derzeit von einer Sonderregel – wie lange noch, ist aber fraglich.
Für Grenzgänger stellt die Covid-Krise eine besondere Herausforderung dar. Auch im Lockdown blieben die Grenzen für den sogenannten kleinen Grenzverkehr zwar offen, aber die Angst vor Grenzschliessungen schwingt immer mit. Über 300’000 Menschen aus dem Ausland kommen jeden Tag zum Arbeiten in die Schweiz.
Wer kann, arbeitet im Homeoffice. Doch wer dies längere Zeit vom Ausland aus tut, läuft Gefahr, dort Einkommenssteuer und Sozialversicherungsabgaben entrichten zu müssen. «Die Frage der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wird nun für viele Betriebe ein Problem, da die eingeschränkte Bewegungsfreiheit länger andauert», sagt Simon Koch, Experte für Global Mobility Services bei KPMG. «Der Beratungsbedarf ist daher gross.»
Credit Suisse holt Banker zurück
Daher haben in diesen Tagen Investmentbanken in London ihre hochbezahlten Leute zurück an die Themse beordert. Als im März der Lockdown verhängt worden war, machten viele Banker Homeoffice de Luxe – und zogen in ihre Ferienhäuser an den Küsten Frankreichs, Italiens oder Spaniens. Laut Finanzkreisen haben allein bei der Credit Suisse in London seit dem Frühjahr mehrere Hundert Investmentbanker vom Ausland aus gearbeitet.
«Das Prinzip ist, wer mehr als 6 Monate in einem Land arbeitet, ist dort auch steuerpflichtig», erklärt KPMG-Experte Koch. «Arbeiten Mitarbeiter dauerhaft aus dem Homeoffice im Ausland, besteht für Firmen zudem das Risiko, dass die ausländischen Steuerbehörden dies als Betriebsstätte werten und damit Unternehmenssteuern fällig werden», ergänzt er. Einige Steuerbehörden würden bereits eine Präsenz von sechs Monaten als dauerhaft ansehen.
Im Juni wurden daher bei der Credit Suisse die Bereichsverantwortlichen aufgefordert, in ihren Teams zu klären, wer denn bitte wann zurück nach London zu kommen gedenkt. Zudem wurde intern klargemacht: Die Grossbank zahlt keine allfällige Steuermehrlasten, sollte ein Angestellter in seinem Zielland steuerpflichtig werden.
Heikle Compliance-Fragen
Das hat offenbar gewirkt. Mittlerweile sind laut Finanzkreisen wieder fast alle zurück auf der Insel. Credit Suisse selbst will zu ihrer internen Organisation keinen Kommentar abgeben, über welche die «Financial Times» als Erste berichtet hatte.
Dem Bericht zufolge hätten auch Deutsche Bank und Goldman Sachs ihre meisten Leute zurück nach London geholt. Die UBS wollte den Themenkomplex nicht kommentieren. Banken haben in der Regel ein exaktes Bild, wer gerade wo ist. Denn wer sich in die Banksysteme einwählt, wird meist lokalisiert. Das ist allein aus Compliance-Sicht nötig, damit kein grenzüberschreitender Datenzugriff erfolgt, der nicht erlaubt ist.
Und wie ist die Lage in der Schweiz? Nach Zürich pendeln jeden Tag rund 10’000 Grenzgänger, im Grossraum Basel sind es laut dem Bundesamt für Statistik rund 70’000.
Neben Steuerpflichten drohen auch Sozialversicherungsbeiträge. Und hier sind die Regeln noch strikter: Wenn ein Grenzgänger mehr als 25 Prozent seines Pensums von daheim aus arbeitet, muss er normalerweise Beiträge in die ausländische Arbeitslosen- und Rentenkasse leisten. «Wir haben Fälle gesehen, bei denen Mitarbeiter von Ländern wie den Philippinen oder Lateinamerika im Homeoffice für Schweizer Firmen arbeiten», berichtet KPMG-Experte Koch.
Für Grenzgänger aus dem nahen Ausland gibt es indes Entwarnung: In der Pandemie hat die Schweiz mit Frankreich, Deutschland und Italien sich auf Ausnahmeregeln einigen können. «Das heisst, Beschäftigte in der Schweiz können bei Covid-19-Einschränkungen mehr als 25 Prozent ihres Pensums in Deutschland im Homeoffice arbeiten, ohne dass in Deutschland Abgaben zur Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung fällig werden», erklärt Marion Hohmann-Viol, Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung bei der Handelskammer Deutschland-Schweiz. Diese Ausnahme gilt auch für die Einkommenssteuer.
Homeoffice forever – aber nicht für alle
Unklar ist indes, wie lange. «Diese Abkommen können jeweils auf Ende eines Kalendermonats von einem der Staaten gekündigt werden», erklärt KPMG-Experte Simon Koch. Die Schweiz hat natürlich kein Interesse daran, bleiben die Einnahmen doch hier im Land. Wie lange aber das chronisch unterfinanzierte Frankreich die grosszügige Ausnahme noch gewähren wird, ist fraglich.
Das heisst konkret für die Grenzgänger der Basler Pharmaindustrie, dass sie möglicherweise bald nicht mehr im Homeoffice im gewünschten Pensum arbeiten können. Allein Novartis beschäftigt 4000 Grenzgänger, bei Roche sind es rund 3300.
Sprecher beider Pharmariesen erklären unisono, dass die Grenzgänger wieder nur maximal 25 Prozent ihres Pensums von zu Hause arbeiten dürfen, sollten die Ausnahmeregeln mit den Nachbarstaaten auslaufen – «wie das bereits vor der Pandemie der Fall war», wie es heisst.
Sprich, die von den Verantwortlichen verkündete grosse Freiheit, dass Angestellte selbst wählen dürfen, ob sie in der Firma oder von zu Hause arbeiten dürfen, gilt nur innerhalb der Landesgrenzen – und nicht darüber hinaus.
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