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Von der Wildhut erlegt
Die Berner Wölfin ist tot

Bereits am 19. Februar wurde der Abschuss angeordnet, am Sonntag wurde das Tier schliesslich erlegt (Symbolbild).
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Die Berner Wölfin F78, die nach mehr als 35 Nutztierrissen vom Kanton Bern zum Abschuss freigegeben worden ist, lebt nicht mehr. Ein Berner Wildhüter hat das Tier am Sonntag in der Region Gürbetal-Gantrisch abgeschossen.

Wie die Kantonsverwaltung am Montag mitteilte, versuchte das Tier in eine geschützte Nutztierherde einzudringen. Der Kadaver wurde zur Untersuchung ins Tierspital Bern gebracht. Die Behörden gehen davon aus, dass es sich bei dem Tier um die Wölfin F78 handelt.

Am 19. Februar hatte das bernische Jagdinspektorat gestützt auf die eidgenössische Jagdverordnung und das Konzept Wolf Schweiz deren Abschuss verfügt. Ziel war, weiteren Schaden an Nutztieren zu verhindern.

Damals gab der Kanton Bern bekannt, laut der eidgenössischen Jagdverordnung könnten Wölfe dann zum Abschuss freigegeben werden, wenn diese in ihrem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 35 Nutztiere getötet hätten. Im Fall von Wölfin F78 waren es am 19. Februar deren 36.

Alle Nutztiere waren eingezäunt, doch entsprach der Zaun laut dem Kanton Bern nur in einem Fall den Anforderungen des Herdenschutzes. Offen blieb am Montag, ob Beschwerden gegen die Abschussverfügung des bernischen Jagdinspektorats eingegangen sind.

Dafür hätten gewisse Organisationen und Behörden 30 Tage Zeit gehabt, wie der Kanton Bern im Februar bekanntgab. Er äusserte sich am Montag nicht zu dieser Frage.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) gab auf Anfrage bekannt, die Rechtmässigkeit der Abschussverfügung des Kantons Bern für die Wölfin F78 werde derzeit geprüft. Das Bafu gehört zu den beschwerdeberechtigten Organisationen.

Vergrämungsaktion misslungen

Bevor die Berner Behörden die Wölfin F78 erlegten, versuchten sie es mit einer sogenannten Vergrämungsaktion. Nachdem F78 im Oktober 2020 17 Schafe gerissen und weitere verletzt hatte, sollte das Tier lernen, dass es Respekt vor dem Menschen haben muss und künftig Siedlungen meidet. War die Wölfin doch auch in der Nähe von Dörfern aufgetaucht.

Einem Wildhüter gelang es am 27. Januar, die Wölfin auf dem Längenberg bei Bern vors Gewehr zu bekommen. Der Wildhüter schoss zweimal hinter dem Tier in den Boden und die Wölfin verschwand – nur um 24 Stunden später wieder an dieselbe Stelle zurückzukehren. Dort hatte sie ein Tier gerissen. Die Vergrämungsaktion zeigte also keine Wirkung. Zu weiteren kam es nicht.

«Verhaltensauffällig»

Mitte November verlangte ein Berner Grossrat in einem Vorstoss ein Konzept gegen «verhaltensauffällige Grossraubtiere», wie die Wölfin F78 eine sei. Das Büro des bernischen Grossen Rats taxierte den Vorstoss als dringlich. Mitte Dezember forderte der Berner Bauernverband einen besseren Schutz vor dem Wolf.

Er begrüsste Mitte Februar die Abschussverfügung. Der Kanton Bern nehme die Betroffenen ernst. Parallel zu diesem Abschussentscheid sei «weiterhin ein aktiver Herdenschutz gefordert».

/chh