Beihilfe zur SteuerhinterziehungDie UBS kommt glimpflich davon
Das Landgericht in Mannheim brummt der Schweizer Bank eine Strafzahlung von vier Millionen Euro auf – es hätte jedoch noch viel schlimmer kommen können.
Die UBS ist in Deutschland in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit einem blauen Auge davongekommen. Die deutsche Tochter UBS Europe SE mit Sitz in Frankfurt muss eine Zahlung von 4 Millionen Euro leisten. Ursprünglich lagen die Forderungen bei 82 Millionen.
Die Zahlung dient auch nur der Gewinnabschöpfung und stellt keine Busse dar. Das Verfahren am Landgericht Mannheim über die Verhängung einer Unternehmensgeldbusse sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Als Grund dafür, dass die Gewinnabschöpfung vergleichsweise gering ausfällt, nennt die Anklage geänderte Anforderungen durch inzwischen ergangene Entscheide einiger Obergerichte. Die bisherige Beweisaufnahme habe zwar im Grundsatz bestätigt, dass die UBS ein Transfersystem unzulässig verwendet habe. Es habe sich aber gezeigt, dass dieses nicht «originär zum Zwecke der Steuerhinterziehung» entwickelt worden war.
Die Staatsanwaltschaft hatte Managern der jetzigen UBS Europe SE vorgeworfen, in den Jahren 2001 bis 2012 Kunden bei Steuerstraftaten unterstützt zu haben. Zusammen mit Führungskräften der Schweizer Muttergesellschaft hätten sie es ihnen ermöglicht, Geld als vermeintliche Inlandsüberweisung getarnt über ein bankinternes Clearingkonto in die Schweiz zu transferieren.
Freude und Erleichterung
Das Gericht hatte bereits zuvor signalisiert, dass die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbusse wohl nicht vorliegen und sich das auch mit einer langwierigen und komplexen Beweisaufnahme möglicherweise nicht grundlegend ändern werde.
Die UBS zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens am Mannheimer Gericht. Man freue sich über die Entscheidung des Landgerichts und den Abschluss des Verfahrens, teilte die Bank in einer kurz gefassten Stellungnahme mit.
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