AboKommentar zum TrackingDie Sorge um den Datenschutz ist oft reine Wichtigtuerei
Plötzlich soll es ein Verstoss gegen die Grundrechte sein, bei der Restaurant-Reservation die Telefonnummer angeben zu müssen oder dass das Handy den Standort registriert.
Am Montag dürfen Restaurants wieder öffnen. Das Schutzkonzept des Gastro-Verbands sieht unter anderem vor, dass pro Tisch eine Person den Namen und die Telefonnummer angeben muss. Dadurch lassen sich Gäste nachträglich kontaktieren – sollte sich herausstellen, dass zum Beispiel der Kellner mit dem Coronavirus infiziert war.