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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Der unbelehrbare Dieb

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Ein 51-Jähriger betrat im August 2022 die Drogerie Müller in Adliswil. Der betörende Duft der Parfüme hatte es ihm offensichtlich angetan. Er steckte einige der schönen Flaschen in seine Umhängetasche. Die Parfüme im Gesamtwert von 696 Franken zu bezahlen, beabsichtigte er jedoch nicht. Er marschierte an der Kasse vorbei aus dem Laden. 

Noch am gleichen Tag war der Langfinger im Coop St. Annahof in Zürich unterwegs und entwendete dort eine Damentasche im Wert von 209 Franken. Dies, obwohl  er das Geschäft nicht hätte betreten dürfen, da er seit September 2021 ein Hausverbot für zwei Jahre erhalten hatte. 

Es war auch nicht das erste Mal, dass der Dieb zugeschlagen hat. Bereits zwei Tage zuvor griff er im Manor im Letzipark in Zürich zu. Auch dort hatte er Parfümflakons im Gesamtwert von 615 Franken nicht bezahlt, sondern einfach in seiner Umhängetasche mitgehen lassen. Ein Hausverbot besteht für ihn auch im Letzipark. Sogar bereits seit fast zehn Jahren und unbefristet. 

Immer wieder hat der 51-Jährige zugegriffen: Es werden ihm 14 mehrheitlich einschlägige Vorstrafen angelastet. Die Staatsanwaltschaft glaubt daher nicht, dass er aufgrund von Geldstrafen von seinen Vergehen abgehalten werden kann. Darum wurde er nun wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und geringfügigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen und einer Busse über 300 Franken verurteilt.