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Kolumne «Ertappt»
Sie stahl sogar sein Covid-Zertifikat

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Irgendwas ist da schiefgelaufen. Vermutlich führte die 41-Jährige früher eine Beziehung mit einem Thalwiler. Als es zu Ende ging, hatte er offenbar besser abgeschlossen als sie. Weil sie weiterhin einen Zweitschlüssel für seine Wohnung besass, konnte sie dort eindringen, ohne die Tür aufbrechen zu müssen. Im August 2021 tat sie dies ein erstes Mal, ohne seine Erlaubnis. Das ist gleichbedeutend mit Hausfriedensbruch. 

In der Wohnung angekommen behändigte die Frau den Reisepass, das Covid-Zertifikat und die Impfbescheinigung des Mannes. Warum ausgerechnet diese Gegenstände? Um ihn an einer am nächsten Tag geplanten Reise zu hindern, wie sie zu Protokoll gab. Damals gab es ja noch diverse Reisebeschränkungen. Interessant: Der Mann fand einen anderen Weg, um verreisen zu können. Zertifikate gibt es ja auch fürs Smartphone, und über eine ID dürfte der Mann auch verfügen. Die Frau wird also nur wegen versuchter Nötigung und Diebstahl verurteilt.

Weil sie schon mal dabei war, stahl sie gleich noch eine Uhr, Marke Breitling, im Wert von schlappen 6350 Franken. Einmal ist keinmal, dachte sie sich wohl und stieg im September erneut in die Wohnung ein. Wieso sie immer noch im Besitz des Zweitschlüssels war, bleibt schleierhaft. Auch dafür wird sie verurteilt. Beim zweiten Mal verzichtete die Beschuldigte allerdings darauf, weitere Gegenstände zu entwenden. Schon nach fünf Minuten verliess sie die Wohnung mit leeren Händen wieder. 

Die Frau hat gleich vier Straftatbestände begangen. Dafür wird sie zu einer bedingten Geldstrafe über 120 mal 90 Franken verurteilt. Die Probezeit liegt bei den minimalen zwei Jahren. Nicht zu knapp ist die Busse: 2100 Franken muss die Beschuldigte bezahlen. Dazu kommen noch 800 Franken Gebühren.