Kolumne «Ertappt»Er behauptet, sein Velo sei zweimal gestohlen worden
Ein 22-Jähriger stellt sich dümmer an, als die Versicherung erlaubt. Statt Geld kassiert er einen Strafbefehl.
Alles klingt nach einem üblichen Vorgang. Ein 22-Jähriger meldet sich im Sommer 2021 bei der Kantonspolizei in Küsnacht. Sein Velo sei geklaut worden. Er habe es vor dem Haupteingang des Triemlispitals in Zürich abgestellt. Es ging einige Tage später weiter mit der Meldung bei seiner Versicherung. Diese sollte ihn für das verloren gegangene Fahrrad der Marke Cube entschädigen. 8199 Franken koste dieses neuwertig, gab der Mann im Formular an.
Ein Strafbefehl zeigt nun auf, wie dreist der junge Mann vorgegangen ist. Das Velo war nämlich schon einmal als gestohlen gemeldet worden. Sein Vater hatte dies im Auftrag des Sohnes schon im April 2018 bei Polizei und Versicherung angegeben. Offenbar wurde es damals tatsächlich gestohlen. Zumindest hatte die Versicherung keinen Zweifel und zahlte dem Geschädigten 3850 Franken aus. Der Beschuldigte hatte anscheinend keine Skrupel, es einfach nochmal zu probieren. Die Kantonspolizei kam ihm aber auf die Schliche und meldete den ersten Diebstahl der Versicherung. Diese verweigerte daraufhin die erneute Auszahlung.
Dass der 22-Jährige auch noch viel zu viel für das angeblich abhandengekommene Fahrrad haben wollte, ist da schon fast eine Randnotiz. Statt 8199 war das Velo eigentlich bloss 4199 Franken wert. Der junge Mann wird wegen versuchten Betrugs und Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Ersteres wegen der Versicherung, Letzteres weil er die Polizei auf eine falsche Spur angesetzt hatte. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 mal 30 Franken bestraft. Dafür gilt eine zweijährige Probezeit. Eine Busse von 800 Franken sowie Gebühren von 1250 Franken muss der Beschuldigte bezahlen. Eine neue Versicherung wird er sich wohl auch suchen müssen.
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