Kolumne «Ertappt»Der sture Linksfahrer
Trotz genügend Möglichkeiten und Aufforderung der Polizei wollte ein Autofahrer auf der A3 nicht die Spur wechseln.
Wer kennt sie nicht, die Autofahrerinnen oder Autofahrer, die stur die Spur auf der linken Fahrbahn der Autobahn halten. Man fragt sich, was sie dazu veranlasst: Ist es, weil sie partout nicht überholt werden wollen? Oder handeln sie so aus egoistischen Gründen? Vielleicht sind sie auch einfach zu faul. Eine Ursache könnte aber auch Angst und Unsicherheit sein. Verständlich wäre das zum Beispiel bei Eis und Schnee.
Die Strassenbedingungen waren allerdings gut, als ein Autolenker mit seinem Fahrzeug auf der A3 in Richtung Chur unterwegs war. Dennoch fuhr er über 3 Kilometer auf der linken Spur. Wie ein Patrouillenfahrzeug der Polizei beobachtete, überholte er währenddessen kein anderes Fahrzeug und hätte zahlreiche Möglichkeiten gehabt, auf den rechten Fahrbahnstreifen zu wechseln. In der Folge fuhr die Polizei auf die rechte Spur und fuhr auf die gleiche Höhe wie der Linksfahrer. Dieser verringerte daraufhin die Geschwindigkeit und liess sich zurückfallen. Die Spur wollte er dennoch nicht wechseln.
Die Polizei fuhr daraufhin wieder hinter den Mann. Dieser hielt weiterhin die Spur. Mittels Matrix «Stopp Polizei» versuchten die Polizisten ihn zum Fahrstreifenwechsel zu animieren, um ihn überholen zu können. Doch der Fahrer fuhr unbeirrt weiter. Erst als die Polizei die Lichthupe betätigte, bremste der Mann auf der Höhe von Richterswil ohne ersichtlichen Grund von 120 km/h auf 80 km/h ab. Um eine Kollision zu vermeiden, musste daraufhin auch die Polizei mittelstark abbremsen.
Mit seiner unberechenbaren Fahrweise gefährdete der Fahrzeuglenker die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Denn diese rechnen nicht mit einer derartigen Fahrweise, was zu Fehleinschätzungen und Fehlreaktionen und zu Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen führen kann. Seine Ignoranz muss der Autofahrer nun mit einer Busse von 400 Franken bezahlen. Ausserdem erhält er eine bedingte Geldstrafe von 2100 Franken.
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