AboArbeitsrechtler im Interview«Der Arbeitgeber muss im Homeoffice den Bürostuhl zur Verfügung stellen»
Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, erklärt, wann Angestellte im Homeoffice Anspruch auf Entschädigungen haben.
Herr Geiser, das Bundesgericht verpflichtet einen Arbeitgeber, einem Mitarbeiter für das Homeoffice einen Beitrag an die Miete zu zahlen. Gilt das nun für alle?
Diesen Anspruch kann man geltend machen, wenn man unfreiwillig im Homeoffice arbeitet, das heisst, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Wer auf eigenen Wunsch zu Hause arbeitet, hat diesen Anspruch nicht.