Gastrosuisse will Entschädigung sehenDas Restaurant ist wegen Omikron-Ausfällen zu – bezahlt jetzt der Staat?
Hotels und Beizen müssen schliessen, weil ihnen zentrale Mitarbeitende fehlen. Nun soll das staatliche Hilfsangebot angepasst werden, fordert Gastrosuisse.
Es werden immer mehr: Am Mittwoch waren es 118’000, am Donnerstag bereits 143’000 Menschen, die wegen Isolation oder in Quarantäne ausfallen – so sie nicht im Homeoffice arbeiten können. Die Liste der Betriebe, die wegen Corona-bedingten Massnahmen ihren Betrieb einschränken oder ganz schliessen müssen, wird immer länger, vor allem in der Hotellerie und Gastronomie.
Das wirft die Frage auf, ob die aktuellen Staatshilfen ausreichen. «Die bisherige Härtefallregelung wird der aktuellen Lage nicht mehr gerecht», heisst es bei Gastrosuisse. Der Verband fordert daher eine «schweizweit einheitliche, neue Entschädigungslösung».
Gastrosuisse ruft nach neuen Hilfen
Als Gründe, warum die aktuellen Härtefallhilfen nicht mehr zeitgemäss seien, führt der Verband unter anderem an, dass bei der Berechnung der Hilfen nur Umsatzverluste bis Juni 2021 berücksichtigt würden. «Umsatzverluste seit Juli 2021 werden bis heute nicht entschädigt», bemängelt der Verband.
Zudem sehen die aktuellen Regeln als Anspruchsvoraussetzung vor, dass entweder eine behördliche Schliessung vorliegt oder eine Umsatzbusse von mindestens 40 Prozent nachgewiesen werden muss. «Das ist jedoch angesichts der aktuellen Lage zu hoch angesetzt», bemängelt Gastrosuisse.
Zum Beispiel dürfte kaum ein Betrieb wegen des Ausfalls von Mitarbeitenden gleich 40 Prozent des Jahresumsatzes verlieren. Die Schwelle soll daher gesenkt werden, denn «die Reserven sind vielerorts aufgebraucht», so Gastrosuisse.
Die Debatte um Wirtschaftshilfen dürfte Fahrt aufnehmen, denn im Februar will der Bundesrat die überarbeitete Härtefallverordnung vorstellen. Wie es vom Finanzdepartement heisst, soll dabei ein neues System eingeführt werden.
Eine Denkpiste ist, dass sich Härtefallhilfen nicht länger an Umsatzrückgängen orientieren, sondern an ungedeckten Fixkosten. Die Details dazu stehen noch nicht fest, werden aber ohne Zweifel für Debatten sorgen. In der jetzt rollenden Omikron-Welle dürfte das Instrument der Härtefallhilfen den Firmen aber wenig nützen, auch wenn sie noch bis Ende März Anträge einreichen können.
Kurzarbeitsentschädigung könnte helfen
Hier rückt eher das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung in den Blick. Denn Betriebe, die schliessen müssen, weil Schlüsselmitarbeitende fehlen, können grundsätzlich Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Das geht aus einer Antwort des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor, über die zuerst SRF berichtet hat.
Das Seco betont dabei, dass die Kurzarbeitsentschädigung nur für jene Mitarbeitende beantragt werden kann, die nicht erkrankt sind.
Ein Beispiel: Eine Beiz beschäftigt einen Koch und zwei Servicekräfte, die nicht kochen können. Fällt der Koch wegen Corona aus und kann nicht anders ersetzt werden und die Beiz muss deshalb schliessen, kann der Wirt für die Servicekräfte Kurzarbeitsgeld beantragen. Für den Ausfall des erkrankten Kochs greift dagegen eine Taggeld-Versicherung, so vorhanden. «Nur diejenigen Mitarbeitenden haben Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, die einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben», präzisiert das Seco.
Bevor die Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen werden kann, muss ein Betrieb zuvor «alles Zumutbare» unternommen haben, um den Rückgriff auf Kurzarbeit zu vermeiden – zum Beispiel die Speisekarte verkleinern, die Öffnungszeiten reduzieren oder die Zahl der Tische verringern.
Millionen zurückgefordert
Beim Antrag selbst müssen Wirte die Corona-Absenz eines Schlüsselmitarbeiters nicht direkt belegen, es werden keine Dokumente verlangt. Die Kontrollen laufen zweistufig. Als erste Instanz schaut die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, ob die Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung in Ordnung sind. In einer zweiten Stufe prüft das Seco die bewilligten Anträge stichprobenartig oder wenn Verdachtsmeldungen vorliegen.
Laut Seco müssen die Betriebe auf Verlangen dann Belege dafür vorlegen, dass die Schliessung des Betriebs durch den Ausfall eines Schlüsselmitarbeiters bedingt war. Dass dabei auch vertrauliche Gesundheitsdaten im Spiel sind, sei kein Problem, das Amt wahre bei den Prüfungen den Datenschutz, heisst es.
Von September 2020 bis Ende November 2021 wurden laut Seco 1078 Missbrauchsmeldungen bei ausgezahlten Kurzarbeitsentschädigungen analysiert. Die Prüfungen stellten 158 fehlerhafte Anträge fest, bei 26 Fällen lag tatsächlich Missbrauch vor. Insgesamt wurden von den fehlbaren Unternehmen 21,5 Millionen Franken an ausgezahlter Kurzarbeitsentschädigung zurückverlangt.
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