Leserinnen und Leser fragenDarf mich eine Anwohnerin heimlich fotografieren?
Dürfen heimlich Fotos gemacht werden, um jemanden bei der Polizei anzuzeigen? Und was tun, wenn es in einer Erbengemeinschaft Streit um Vorbezüge gibt? Dazu hier die Antworten.
Ist es erlaubt, heimlich gemachte Fotos für eine Anzeige zu verwenden?
Eine Anwohnerin fotografiert systematisch Autos, die widerrechtlich durch eine Quartierstrasse fahren. Mit den Fotos hat sie bisher 30 Anzeigen eingereicht. Darf sie heimlich andere Autos fotografieren?
Grundsätzlich ist jede Person berechtigt, Privatanzeige zu erstatten und diese mit Bildmaterial zu dokumentieren. Ob die Bilder als Beweismittel zulässig oder verwertbar sind, liegt letztlich in der Beurteilung der Untersuchungsbehörden. Und da gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss das Prinzip der Verhältnismässigkeit eingehalten werden. Das bedeutet, dass nur so viele persönliche Daten wie nötig bearbeitet werden dürfen. Gibt es mehrere Möglichkeiten, sollte stets das mildeste Mittel gewählt werden. Dies könnte bedeuten, dass nur das Nummernschild fotografiert werden darf, um bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten, sodass die Insassen nicht ersichtlich sind.
Nicht erlaubt wäre ein permanentes Filmen der Strasse oder gar Fotos eigenmächtig zu Fahndungszwecken zu veröffentlichen. Im vorliegenden Fall könnte zudem das verdeckte Fotografieren problematisch sein, weil Sie als betroffene Person keine Möglichkeit hatten, sich gegen eine Persönlichkeitsverletzung zu wehren. Andererseits kann die Anzeigenerstatterin ein überwiegendes privates Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner geltend machen. Letztlich liegt es bei einem Streitfall im Ermessen des Richters, eine Interessenabwägung zu machen.
Was tun, wenn sich die Erben über Vorbezüge nicht einig sind?
Wir sind vier Geschwister. Eine Schwester hat den über 90-jährigen vergesslichen Vater regelmässig betreut. Auch andere Geschwister betreuten ihn gelegentlich. Nach dem Tod des Vaters fiel auf, dass eine Schwester und ein Bruder regelmässig Geld von seinem Konto bezogen hatten – offensichtlich auch für private Zwecke. Wie gehen die anderen Geschwister in einem solchen Fall am besten vor?
Leider kommt es öfter zu solchen Konflikten. Kann eine Veruntreuung nachgewiesen werden, sind sogar strafrechtliche Folgen möglich. Doch bei familiären Auseinandersetzungen ist es schwierig, eine strafbare Handlung nachzuweisen oder eine für alle akzeptable Lösung zu finden. So ist manchmal nicht einmal nachweisbar, wofür Geld des Erblassers tatsächlich verwendet wurde. Kam es indirekt der betreuten Person zugute? Oder doch nicht?
Und falls es die betreuende Person für eigene Bedürfnisse verwendet hat, so kann sie allenfalls eine gewisse Entschädigung für den Betreuungsaufwand geltend machen, deren Höhe wiederum umstritten sein dürfte. Meist ist nicht klar, ob die betreute Person mit einer solchen Entschädigung einverstanden war. Manchmal spielen unterschwellig auch alte Familienkonflikte unter Geschwistern eine Rolle.
Erbrechtsexpertin Alexandra Zeiter von der Kanzlei Strazzer Zeiter in Zürich räumt ein, dass solche Fälle für Anwältinnen und Anwälte sehr schwierig sein könnten. Ein möglicher Ansatz wäre, in einer Mediation einen Kompromiss auszuarbeiten. Allenfalls können Sie auch Anwälte beiziehen – dies insbesondere dann, wenn Sie überzeugende Beweise für strafrechtlich relevante Taten haben.
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