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Darf die Pensionskasse die Rente plafonieren?

Der Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung kann dazu führen, dass Versicherte zu viel Kapital in der Pensionskasse haben. 
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Darf die Pensionskasse die Rente plafonieren?

Bei der Scheidung musste ich mein Pensionskassenguthaben mit meiner Frau teilen. Sie hat sich ihren Anteil auf die Pensionskasse überweisen lassen. Dadurch erhöhte sich ihr Sparguthaben: Es liegt nun offenbar deutlich über dem Maximum, der ihrem Lohn entspricht. Laut Angaben der Pensionskasse wird meiner Ex-Frau deshalb bei der Pensionierung in ein paar Jahren das überschüssige Kapital in bar ausbezahlt. Sie würde aber lieber das gesamte Guthaben als Rente beziehen. Hat meine Ex-Frau per Gesetz nicht einen Anspruch darauf, oder darf die Pensionskasse die Rente plafonieren?

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