AboErben mit BehinderungDamit das Kind etwas vom Erbe hat
Wer Sozialleistungen bezieht, darf kaum eigenes Vermögen besitzen. Das verlangt von Eltern behinderter Kinder eine sorgfältige Planung des Nachlasses, damit das Kind sein Erbe nicht nur für den Lebensunterhalt einsetzen muss.
Vor dem Erbrecht sind alle Nachkommen gleich. Geschwister haben je den gleichen Anspruch auf den Nachlass ihrer Eltern. Die Eltern können einen Sprössling gegenüber andern begünstigen, solange der gesetzliche Pflichtteil aller eingehalten ist. Ist eines der Kinder behindert, stellt das die Eltern vor spezielle Herausforderungen. Was ist vorzukehren, damit das Kind bestmöglich von seinem Erbanteil profitiert? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Vielmehr hängt sie von den konkreten Umständen ab, von der Behinderung, der Familienkonstellation sowie vom vorhandenen Vermögen. Nachfolgend die zentralen Aspekte, die bei der Nachlassplanung für Nachkommen mit Behinderung zu beachten sind.