Streit um Verwaltungskosten CSS zieht gegen die Finanzaufsicht Finma vor Gericht
Die Finanzmarktaufsicht verdonnerte die CSS dazu, Versicherten 129 Millionen Franken zurückzuzahlen. Das will sich die Krankenkasse nicht bieten lassen.
Der Streit zwischen der CSS und der Finanzaufsicht Finma über die Rückzahlung von falsch verrechneten Verwaltungskosten geht vor Gericht. Die CSS werde die Finma-Entscheidung vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, teilt die Krankenkasse mit. Dieses wird einen letztinstanzlichen Entscheid fällen.
Die Aufsicht hatte im August «schwere Verletzungen» bei der Krankenkasse CSS festgestellt. Konkret sei es zu einer unzulässigen Quersubventionierung von Verwaltungskosten gekommen. Die Kunden mit Zusatzversicherungen wie zum Beispiel einer Halbprivat- oder Privatversicherung seien zu stark zur Kasse gebeten worden, urteilte die Finma.
Wie die Aufsicht ausführte, mussten die Zusatzversicherten unter anderem den «weitaus überwiegenden Teil der Marketing- und die vollständigen Werbekosten der ganzen CSS-Gruppe» tragen. In einem ungewöhnlich harten Entscheid verfügte die Finma, dass die CSS ihren Zusatzversicherten 129 Millionen Franken zurückzahlen müsse. Mit 1,68 Millionen Versicherten zählt die CSS zu den grössten Schweizer Krankenkassen.
CSS kann Entscheid nicht nachvollziehen
Gegen diesen Finma-Entscheid wehrt sich nun die CSS, wie sie erklärt. Weiter kommentiert sie den Entscheid aber nicht.
Allerdings hatte der Krankenversicherer bereits im Sommer Gründe dafür genannt, warum die CSS den Finma-Entscheid ablehnt. So könne die CSS nicht nachvollziehen, was sie falsch gemacht haben soll. Denn in der Vergangenheit seien alle Kostenaufteilungen testiert und von der Revisionsstelle wie auch von der Finma abgenommen worden. Die CSS tut sich daher schwer damit, dass die Kosten auf einmal nicht mehr verursachergerecht zugewiesen worden sein sollen. Überrascht reagiert sie, da die Verfügung ohne Vorankündigung rückwirkend erfolgt.
Ein weiterer Kritikpunkt sind die angeblich ungenügenden Vorgaben. Die Finma lasse in ihrer Verfügung viele Fragen offen, wie eine verursachergerechte Zuweisung der Kosten zu erfolgen habe. Es sei schwierig, Korrekturen umzusetzen, wenn dafür keine klaren Vorgaben existierten. Auch unabhängige Fachleute bestätigen, dass es in der Frage, wie Verwaltungskosten fair auf Zusatz- und Grundversicherte verteilt werden, erheblichen Interpretationsspielraum gebe.
Schliesslich könnte es in dieser Frage sogar zu Differenzen zwischen der Finma und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) kommen. Denn die Finma ist nur für die Zusatzversicherten zuständig, weil die Krankenkassen mit diesem Geschäftsbereich Geld verdienen dürfen. Für den nicht gewinnorientierten Bereich mit den Grundversicherten ist hingegen das BAG zuständig. So ist nicht auszuschliessen, dass das BAG interveniert, wenn die CSS aufgrund der Finma-Verfügung den Grundversicherten zu viele Verwaltungskosten aufbürdet.
Die Finma wiederum argumentierte schon im August, dass ihrer Ansicht nach die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung eindeutig verletzt worden sei. Die Verfügung gegen die CSS ist die Folge eines im April 2020 eröffneten Enforcement-Verfahrens. Ein solches Verfahren leitet die Aufsicht ein, wenn sie Hinweise auf Verfehlungen und grosse Probleme hat oder wenn ein Unternehmen nicht kooperiert. Die CSS betont, dass sie sich im Verlauf des Verfahrens sehr kooperativ verhalten habe.
Die Verfügung gegen die CSS enthält mehrere Bestandteile. Manche Entscheide der Finma akzeptiert die Krankenkasse. So wird sie unter anderem auf Geheiss der Finma ihre Revisionsstelle wechseln.
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