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Affäre um Beschattung von Iqbal Khan
Credit Suisse gelangt ans Bundesgericht

Dürfte vom Finma-Beauftragten ebenfalls befragt werden: Der frühere CS-Manager Iqbal Khan, der heute für die UBS arbeitet.
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Die Credit Suisse zieht den Fall um einen Anwalt der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vor das Bundesgericht. Die Grossbank wirft der Finanzmarktaufsicht vor, eine Kanzlei ausgewählt zu haben, die nicht die gebotene Unabhängigkeit mitbringe.

Ende Januar beauftragte die Behörde Thomas Werlen, den Managing Partner der Schweizer Niederlassung von Quinn Emanuel, die Verantwortlichkeiten um die Beschattung der ehemaligen Geschäftsleitungsmitglieder Iqbal Khan und Peter Goerke auszuleuchten. Die Credit Suisse reichte kurz darauf eine Beschwerde ein.

In der Tat war und ist die Kanzlei in mehreren Prozessen gegen die Grossbank aktiv. So ist sie federführend bei einer Sammelklage gegen die Credit Suisse und andere Grossbanken wegen verbriefter Subprime-Kredite. In einem anderen Fall geht es um eine Sammelklage in Zusammenhang mit sogenannten Zinsswap-Geschäften. Der bekannteste Fall betrifft eine Klage des russischen Milliardärs Vitaly Malkin, der auf Anlagen einen Grossverlust erlitten hat. Die Kanzlei hat Betreibungen gegen die Grossbank am Laufen.

US-Kanzlei sieht sich als Schrecken aller Grosskonzerne

Die Grosskanzlei aus Los Angeles sieht sich als Schrecken aller Grosskonzerne, wie es auf der Website heisst. Mit ihren über achthundert Anwälten rühmt sie sich, mehr als 70 Milliarden Dollar für ihre Klienten herausgeholt zu haben.

Für die Credit Suisse ist Quinn Emanuel ein rotes Tuch. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Prüfbeauftragter neutral – also weder für noch gegen den Untersuchten – sein sollte. Das sei bei Quinn Emanuel nicht gegeben.

Es bestehe nicht nur der Anschein der Befangenheit – die Kanzlei sei aufgrund der zahlreichen Verfahren «tatsächlich befangen», begründet die Credit Suisse. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage im März ab. Für Prüfbeauftragte würden weniger strenge Befangenheitsregeln gelten als bei Richtern oder Sachverständigen, hielt das Gericht fest.

Stundenlohn von 750 Franken

Die Grossbank wehrt sich nicht gegen die Untersuchung als solche. Werlen und sein etwa zwölfköpfiges Team haben mit den Vorabklärungen bereits begonnen. Sie führen Interviews und durchleuchten E-Mails und Telefondaten.

Doch an mutmasslich heikle Daten dürfte Werlen, der zu einem Stundenlohn von 750 Franken arbeitet, möglicherweise gar nicht gelangen. Denn Zwangsmassnahmen wie der Einzug von Handys stehen ihm nicht zur Verfügung. Zudem sind etliche Nachrichten unwiederbringlich verloren.

Der Erkenntnisgewinn könnte am Schluss bescheiden sein. Zumal die wichtigsten Protagonisten die Bank bereits verlassen haben, etwa Tidjane Thiam oder Pierre-Olivier Bouée. Auch Iqbal Khan ist nicht mehr bei der Credit Suisse, sondern arbeitet seit einigen Monaten bei der UBS.

Diese Woche wurde bekannt, dass Khan den Credit-Suisse-Banker Rémi Mennesson abwarb. Einer der Gründe, warum Bouée Khan ursprünglich beschatten liess, waren Befürchtungen, dass Khan genau dies vorhaben könnte.

«Nach unserer Auffassung ist Quinn Emanuel nicht wie gesetzlich gefordert unabhängig.»

Credit Suisse

Es ist davon auszugehen, dass auch Khan von dem Finma-Prüfbeauftragten befragt wird. Allerdings wohl nur als Opfer der Beschattung. Nicht im Fokus steht, inwiefern Khan selbst bei der Eskalation der Affäre mittat, in der zeitweise ein prominenter PR-Berater, mehrere Anwälte und andere Mittelsmänner aktiv waren.

Gegen Khan und seine Frau ist eine Anzeige des Detektivbüros Investigo hängig. Die Privatermittler werfen dem Ehepaar versuchte Nötigung, falsche Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Irreführung der Rechtspflege vor.

Die Grossbank schreibt in einer Stellungnahme: «Credit Suisse bestätigt, dass sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Bundesgericht überprüfen lässt. Im Zentrum steht dabei wie bisher die Frage der Unabhängigkeit der prüfbeauftragten Anwaltskanzlei Quinn Emanuel. Nach unserer Auffassung ist Quinn Emanuel nicht wie gesetzlich gefordert unabhängig, weil sie weltweit viele Gerichtsprozesse gegen die Bank führt.»

Die Bank schreibt weiter: «Credit Suisse arbeitet weiterhin vollumfänglich mit dem Prüfbeauftragten zusammen. Aufgrund des laufenden Verfahrens äussert sich die Bank nicht weiter zur Sache.» Ein Sprecher der Finma schreibt: «Wir nehmen den Weiterzug der Bank zur Kenntnis.»