LiveTicker zur BVG-AbstimmungStatus quo bei den PensionskassenSchlussresultat: 67 Prozent sagen Nein zur BVG-Reform
Die Stimmbevölkerung hat die Reform der beruflichen Vorsorge wuchtig abgelehnt. Besonders hoch war der Nein-Stimmen-Anteil in der Westschweiz.
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Das Wichtigste in Kürze
Das Schlussresultat liegt vor: Die BVG-Reform ist überaus deutlich gescheitert. 67 Prozent der Stimmenden haben sie abgelehnt. In sämtlichen Kantonen resultierte ein Nein. Besonders hoch ist der Nein-Stimmen-Anteil in der Westschweiz.
Das Nein zur BVG-Reform ist der zweite sozialpolitische Abstimmungssieg der Linken in diesem Jahr. SP, Grüne und Gewerkschaften fordern nun einen Kurswechsel - und Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der zweiten Säule.
Das bürgerliche Lager zeigt sich enttäuscht. Die Befürworter der Reform sprechen von einer verpassten Chance und werfen den Gegnern vor, mit irreführenden Zahlen argumentiert zu haben.
Diskutiert wird nach dem klaren Nein auch über die Frage, ob die Vorlage zu kompliziert gewesen sei. Aus Sicht der Sieger war sie das nicht. Das sei «Volksbeleidigung», schrieb SP-Co-Präsident Cédric Wermuth auf der Plattform X.
Die Reform sah eine Senkung des Umwandlungssatzes vor. Ausgleichsmassnahmen sollten verhindern, dass das zu tieferen Renten führt. Profitiert hätten vor allem Teilzeitarbeitende. Doch die Gegner argumentierten, viele kämen unter dem Strich schlechter weg.
Die andere Vorlage: Ticker zur Biodiversitätsinitiative
Die Ausgangslage
Der Bundesrat und das Parlament wollen das Gesetz ändern, das die berufliche Vorsorge regelt. Dieses ist auch als BVG bekannt. Die Gewerkschaften haben gegen die Reform das Referendum ergriffen.
Was beinhaltet die Reform?
Ein Kernelement der BVG-Reform ist die Senkung des sogenannten Mindestumwandlungssatzes. Dieser bestimmt, wie hoch die Rente ist, die vom angesparten Alterskapital jährlich ausbezahlt wird. Zurzeit beträgt er 6,8 Prozent. Künftig soll er 6 Prozent betragen. Dieser Schritt ist zum einen eine Reaktion darauf, dass die Renditeerwartungen der Pensionskassen gesunken sind. Zum anderen soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass wir im Schnitt nach der Pensionierung länger leben. Weil diese Massnahme zu tieferen Renten führt, hat die Politik Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Erstens gibt es Zuschläge für eine Übergangsgeneration. Zweitens wird der versicherte Lohn erhöht, und zwar durch die Flexibilisierung des Koordinationsabzugs. Und drittens sollen durch die Senkung der Eintrittsschwelle viele Personen neu versichert werden, die es vorher nicht waren.
Was ändert sich bei der Eintrittsschwelle?
Bisher ist obligatorisch versichert, wer mindestens 22’050 Franken pro Jahr bei einem einzelnen Arbeitgeber verdient. Neu soll das schon ab 19’845 Franken der Fall sein. Dadurch wären neu 70’000 Personen – mehrheitlich teilzeitarbeitende Frauen – in der zweiten Säule versichert.
Was ändert sich beim Koordinationsabzug?
Bisher werden vom Bruttolohn fix 25’725 Franken abgezogen. Neu soll der Abzug 20 Prozent des versicherten Lohns betragen. Personen mit Einkommen unter 128’000 Franken zahlen dadurch mehr in die Pensionskasse ein.
Wer ist dafür, wer dagegen?
Die SP, die Grünen und die Gewerkschaften bekämpfen die Reform, die bürgerlichen Parteien befürworten sie. Allerdings sind die Blöcke nicht geschlossen. Mit Ständerätin Maya Graf (BL) spricht sich eine prominente Grüne für die Reform aus. Bei den Arbeitgebern, von denen die meisten die Reform unterstützen, sind etwa Gastrosuisse und die Bäcker-Confiseure dagegen. Sie stören sich an den Mehrkosten, die nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber entstehen.
Wie argumentieren die Befürworter?
Aus Sicht der Befürworter ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausreichend und langfristig finanziert sind. Menschen, die wenig verdienen, seien im Alter besser abgesichert. Ohne Senkung des Umwandlungssatzes würden Pensionskassen, die nur Minimalleistungen anbieten, weiterhin Erträge aus dem Altersguthaben von Erwerbstätigen für Renten von Pensionierten einsetzen.
Wie argumentieren die Gegner?
Aus Sicht der Gegner drohen Rentenkürzungen. Die Versicherten würden mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Besonders betroffen seien Arbeitnehmende über 50 Jahren und Personen mit tiefen Löhnen. Für Frauen sei die Reform eine «Mogelpackung». Sie ignoriere auch, dass Pensionskassen auf Kosten der Versicherten überhöhte Reserven anhäuften. Auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten werde nicht gelöst.
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